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Vollständige Version anzeigen : Steuererklärung für Sommerjobs?


hoffi
08.03.2004, 15:38
Hey,

kann mir jemand von euch schreiben, ob man für das Geld, das man über den Sommer verdient, auch eine Steuererklärung machen muss, oder gibt es da nicht Freibeträge? Wie wird das vorallem in Italien gehandhabt?

Danke im Vorraus, hoffe jemand kann mir was darüber sagen

lezze
08.03.2004, 15:43
hallo,

wie es in italien ist weiß ich nicht. aber für einen 'ferialjob' kannst du schon einen lohnsteuerausgleich machen, da bekommt man sogar ganz schön was zurück! :D also ich würds tun!

csad6193
08.03.2004, 16:17
ob dir ein lohnsteuerausgleich was bringt, hängt immer davon ab, ob du überhaupt Lohnsteuer gezahlt hast. Arbeitest du beispielsweise geringfügig oder als freier Dienstnehmer dann zahlst ja gar keine LST.... folgedessen kannst auch nix zurückfordern...., also einfach schauen wie angemeldet warst bzw ob LST gezahlt hast.

steven83ffm
08.03.2004, 16:40
wie hoch ist denn die Bemessungsgrenze, ab der man LST zahlen muss?
wie in Deutschland 400€ ???

Miky
08.03.2004, 17:53
@ Hoffi
In Italien wird der Lohnsteuerausgleich vom Arbeitgeber mit dem letzten Lohnstreifen, den er Dir ausgestellt hat, gemacht. Das heißt, wenn Du keine anderen Einkommen hast (bzw. nur von einem Arbeitgeber Lohn erhalten hast) MUSST du keine Steuererklärung machen. Das Mod. CUD, das Du diese Tage von Deinem Arbeitgeber bekommen solltest, reicht dann völlig aus.

Wenn Du aber außerordentliche Belastungen zum Absetzen hast, KÖNNTEST Du trotzdem eine Steuererklärung machen und Dir die bereits bezahlte Lohnsteuer bzw. Teile davon zurückholen.

Absetzbar sind z.B.: Die Studiengebühr, sofern Du diese nicht von der Provinz zurückerhälst (ich schreib immer noch den Differenzbetrag ab, denn der ÖH-Beitrag wird ja net zurückgezahlt...), Arzt- + Rezeptgebühren, Arzneimittelkosten, sofern sie den Betrag von 129,11 Euro (250.000 Lire) überschreiten, in etwas anderer Form der contributo per S.S.N. der Autoversicherung, Einzahlungen an Unfallversicherungen, unter besonderen Voraussetzungen Lebensversicherung / Rentensparprogramm.

Außerdem (nur heuer) kannst Du nachrechnen, ob Du mit alter oder neuer Einkommenssteuerregelung weniger bezahlt hättest, und die für Dich günstigere wählen (Weiß nicht, nach welcher Dein Arbeitgeber abgerechnet hat, wahrscheinlich alte Regelung).

Wenn Du momentan nicht arbeitest, kannst nur den Unico machen (net den 730er). Abgabe ist voraussichtlich Ende Juli. Formulare mit Anleitung zum Ausfüllen erhälst Du gratis an der Gemeinde. Kannst Dich aber auch auf www.agenziaentrate.it eintragen und Deine eigene PIN beantragen - dann kannst Dir das Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung downloaden und diese auch online übermitteln.

Das resultierende Steuerguthaben kannst Du entweder zurückfordern, erhälst 2,5% Zinsen (gesetzlicher Zinssatz) und musst ein paar Jahre warten. Ansonsten kannsts auch auf nächstes Jahr übertragen, und dann weiter, und irgendwann mit fälliger Steuer verrechnen oder 730er machen und mit Juni-Gehalt ausbezahlt bekommen.

Hoffe, das hilft Dir mal fürs erste weiter - wenn Du noch Fragen hast => Steuern sind mein Lieblingsthema!!

LG
Miky

klaus99
08.03.2004, 18:33
hallo

da du ja ein steurprofi bist hab ich gleich eine frage - ab wann bzw. seit wann kann man denn die studiengebühren absetzen?

danke dir

klaus

zorrina
08.03.2004, 19:09
hätt auch mal ne frage:

um die lohnsteuer zurückbekommen beim sommerjb, brauch i ja des formular, L1 oder? kann i des übers internet a machen, oder is des nur direkt möglich?
weißt du weilviel man da ca. rausbekommt

danke !!

Hubman
08.03.2004, 20:37
hätt auch mal ne frage:

um die lohnsteuer zurückbekommen beim sommerjb, brauch i ja des formular, L1 oder? kann i des übers internet a machen, oder is des nur direkt möglich?
weißt du weilviel man da ca. rausbekommt

danke !!

hi, ist auch im Internet möglich, geh auf www.bmf.gv.at dort auf FINANZonline und dort zur Anmeldung, hier musst du dich anmelden und dann kriegst du per RSA?? Brief deine Zugangsdaten zugeschickt

Miky
08.03.2004, 20:56
hallo

da du ja ein steurprofi bist hab ich gleich eine frage - ab wann bzw. seit wann kann man denn die studiengebühren absetzen?

danke dir

klaus

Des gilt jetzt nur für Italien, gell, wie des in Österreich ist, weiß i net!
In Italien sind die Studiengebühren im Ausmaß einer staatlichen Universität absetzbar, als Referenzuni gilt die La Sapienza von Rom.

LG
miky











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