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Vollständige Version anzeigen : Doppelte Studiengebühren


Zauberfee
15.06.2007, 02:26
Einleitend: Wieso zahlt ein Algerier doppelt so viele Studiengebühren wie/als ein Franzose?
Discuss!

Namsuoires
15.06.2007, 06:25
Einleitend: Wieso zahlt ein Algerier doppelt so viele Studiengebühren wie/als ein Franzose?
Discuss!

Liebe Zauberfee!


Wenn man sich mal mit der gesamten Materie beschäftigt hätte, dann könnte man gar nie solche Fragen stellen...


Hier ist ein Auszug des Förderungsprogrammes für nicht Österreichischen Studenten:
[/URL]Ansuchen um Studienhilfe für das Sommersemester 2007

Die Studienhilfe beträgt € 363,36 und kann in der Zeit vom 15. Mai 2007 bis 30. Juni 2007 beantragt werden.
Folgender Personenkreis ist berechtigt um Studienhilfe der Leopold-Franzens-Universität anzusuchen, wenn alle Punkte vom Antragsteller/ von der Antragstellerin erfüllt sind:


Staatsbürger aus folgenden Staaten, die im Sommersemester 2007 den Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 gezahlt haben:
Ägypten, Albanien, Algerien, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Domenica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Gabun, Georgien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Indonesien. Irak, Iran - Islamische Republik, Jamaika, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Republik Kongo, Korea- Demokratische Volksrepublik, Kroatien, Kuba, Libanon, Malaysia, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mayotte, Mazedonien, Mexiko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Moldau, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Namibia, Nauru, Nicaragua, Nigeria, Niue, Oman, Pakistan, Palau, Palästinensische Gebiete, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Sri Lanka, St. Melena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Surinam, Swasiland, Syrien - Arabische Republik, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Wallis und Futuna, Weißrussland

Studierende im ordentlichen Studium
Studierende, die an keiner weiteren österreichischen Universität zu einem Studium gemeldet sind.
Studierende, die positiv beurteilte Prüfungen im Ausmaß von mindestens vier Semesterstunden, in der Zeit vom 1. Oktober 2006 bis 28. Feber 2007 nachweisen können. Studienerfolgsnachweis ist beizulegen (LFU:online - Ausdruck).

Angemeldete Diplomand/innen und Dissertant/innen müssen eine Bestätigung der/des Betreuer/s über die geleisteten Tätigkeiten für die wissenschaftliche Arbeit im Ausmaß von mindestens vier Semesterstunden vorlegen.

Für Neuzugelassene gilt, dass im ersten Semester der Neuzulassung dieser Erfolgsnachweis entfällt!Das Formular können Sie hier (http://www.sowi-forum.com/forum/) herunterladen.
Das Ansuchen kann persönlich oder postalisch (nur mit Kopie der Studentenausweises) in der Studienabteilung eingebracht werden.



Einmaliger Zuschuss für Studierende aus Nicht-EWR Ländern

Diesen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 363,36 erhalten alle Studierenden aus Nicht-EWR Ländern, die im Wintersemester 2006/2007:
- den Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 gezahlt und
- im Wintersemester 2006/2007 von keiner weiteren Stelle einen Teil davon bereits refundiert bekommen haben (z.B. Studienhilfe).

Das entsprechende Formular können Sie hier (http://www.sowi-forum.com/forum/) herunterladen.
Das Ansuchen kann persönlich oder postalisch (nur mit Kopie des Studierendenausweises) in der Studienabteilung eingebracht werden. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

[URL="http://www.sowi-forum.com/forum/"]¹ Zum EWR (=Europäischer Wirtschaftsraum) gehören die Mitgliedstaaten der EU (= Europäische Union) - Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und die EFTA-Staaten (=Europäische Freihandelsassoziation) - Liechtenstein, Island und Norwegen.

Zauberfee
15.06.2007, 09:19
Ach, das habe ich ja auch schon mal durchgelesen. Aber wieso müssen sich die Leute das Geld zurückholen?
Somit wäre auch die Diskussion im anderen Thread geklärt.
Aber mit "einmaligen Zuschuss" ist wohl der pro Semester gemeint, richtig?

Namsuoires
15.06.2007, 09:32
Ach, das habe ich ja auch schon mal durchgelesen. Aber wieso müssen sich die Leute das Geld zurückholen?
Somit wäre auch die Diskussion im anderen Thread geklärt.
Aber mit "einmaligen Zuschuss" ist wohl der pro Semester gemeint, richtig?

Ne, das läuft anders:
Der einmalige Zuschuss gilt zusätzlich zur Studienhilfe!!! Sprich, man bekommt einmal sogar die gesamten Studienbeiträge erstattet (gegeben: kein EWR-Staatler)

Ja, furchtbar gell. da muss man ein Formular ausfüllen. Nein, diese Bürokratie!


Erinnert mich an einen Studenten mit dem ich letztens eine Diskussion geführt hatte, der hat andauernd von der Ungerechtigkeit der Studienbeiträge geschumpfen. Als ich ihn dann fragte, warum er nicht bei der Stipendiumstelle ansucht, kam folgende Antwort:
" Mahh, meinst du ich füll da dieses blöde Formular an, und tue mir diese Arbeit an!"
:lol: :lol: :lol:


Achja, Zauberfee. Diese Regelung mit der Erstattung der Studienbeiträge ist nicht von der Regierung gemacht worden, sondern wurde von der Universität Innsbruck so angesetzt. Und ich sehe in dieser Förderung absolut keine Benachteiligung für Algerier!!!

mfg Nam

Zauberfee
15.06.2007, 09:36
Natürlich ist die Arbeit solch ein Formular auszufüllen geradezu einfach.
Also bekommen alle Nicht EUler, die 4 Semsterstunden schaffen, diesen Zuschuss. Also alle. Wieso die zusätzlichen Gebühren nicht gleich abgeschafft werden... naja das verstehe ich nicht.

Am Ende hat der Algerier nur den Nachteil, dass er dieses Formular ausfüllen muss. Von dieser Schikane wird er aber auch nicht befreit werden :)

Einmaliger Zuschuss für Studierende aus Nicht-EWR Ländern

Diesen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 363,36 erhalten alle Studierenden aus Nicht-EWR Ländern, die im Wintersemester 2006/2007:
- den Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 gezahlt und
- im Wintersemester 2006/2007 von keiner weiteren Stelle einen Teil davon bereits refundiert bekommen haben (z.B. Studienhilfe).
Keine sonstige Studienhilfe darf vorhanden sein. Steht dies nicht im Gegensatz zu deiner letzten Aussage über die zusätzliche Hilfe...

Idee: Die doppelten Studiengebühren werden vom Staat eingeholt und das Zurückerstatten wird von der Universität erledigt, deswegen der Umweg über das Formular. ABER wieso verlangt der Staat doppelt so viel? Er würde das Geld ja nicht zurückerstatten. Da bleibt die Frage ja noch vorhanden... nicht wahr oder unwahr?











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