Lizzy
07.12.2007, 18:41
Viele Firmen weißen schon auf ihrer Website ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Fahrtkosten erstatten, aber all diejenige die sich nicht ausdrücklich von Fahrtkostenrückerstattung distanzieren, sind doch vom Gesetz her verpflichtet die angefallenen Anfahrtskosten zu bezahlen, oder?
Wie funktioniert das dann?
Schon klar, dass man erst mal auf die Antwort wartet und erst, nachdem man eine Absage erhalten hat die Firma mit der Kostenerstattung konfrontiert. Aber wie geht das? Genüg ein E-Mail mit eingescannten Belegen? Oder muss man die Rechungen in Original oder Kopie hinschicken?
Was macht man, wenn die Firma auf ihrer Website NICHT sagt, dass sie keine Fahrtkosten bezahlt, aber dann die Kostenrückerstattung verweigert?
Hat schon wer damit Erfahrungen gesammelt?
Ich und mein leeres Bankkonto freuen sich auf Antworten. ;)
Wie funktioniert das dann?
Schon klar, dass man erst mal auf die Antwort wartet und erst, nachdem man eine Absage erhalten hat die Firma mit der Kostenerstattung konfrontiert. Aber wie geht das? Genüg ein E-Mail mit eingescannten Belegen? Oder muss man die Rechungen in Original oder Kopie hinschicken?
Was macht man, wenn die Firma auf ihrer Website NICHT sagt, dass sie keine Fahrtkosten bezahlt, aber dann die Kostenrückerstattung verweigert?
Hat schon wer damit Erfahrungen gesammelt?
Ich und mein leeres Bankkonto freuen sich auf Antworten. ;)
