Kostenlose Kleinanzeigen für Studenten


Vollständige Version anzeigen : Fahrkostenrückerstattung beim Bewerbungsgespräch


Lizzy
07.12.2007, 18:41
Viele Firmen weißen schon auf ihrer Website ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Fahrtkosten erstatten, aber all diejenige die sich nicht ausdrücklich von Fahrtkostenrückerstattung distanzieren, sind doch vom Gesetz her verpflichtet die angefallenen Anfahrtskosten zu bezahlen, oder?

Wie funktioniert das dann?
Schon klar, dass man erst mal auf die Antwort wartet und erst, nachdem man eine Absage erhalten hat die Firma mit der Kostenerstattung konfrontiert. Aber wie geht das? Genüg ein E-Mail mit eingescannten Belegen? Oder muss man die Rechungen in Original oder Kopie hinschicken?

Was macht man, wenn die Firma auf ihrer Website NICHT sagt, dass sie keine Fahrtkosten bezahlt, aber dann die Kostenrückerstattung verweigert?


Hat schon wer damit Erfahrungen gesammelt?
Ich und mein leeres Bankkonto freuen sich auf Antworten. ;)

blume21
10.12.2007, 07:54
ich glaube wenn man den job haben will sollte man nicht auf solche kleinigkeiten bestehen.. denn sonst macht man sich gleich schon keine freunde im UN oder?

Suzanne
10.12.2007, 09:38
genau so ist es, wenn ein unternehmen nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass sie die kosten nicht erstatten, müssen sie zahlen. ein email mit angeschlossen belegen sollte zum beweis der anspruchsgrundlage und der höhe genügen.

Martin
10.12.2007, 10:03
Hatte schon mal den Fall, dass mir gesagt wurde: Wenn du den Job annimmst, kriegst du das Geld, ansonsten nicht. Habe ihn nicht angenommen und folgedessen auch kein Geld bekommen. Aber egal.

:)

Lizzy
10.12.2007, 11:46
@ Blume21:

Schon klar, dass man erst mal auf die Antwort wartet und erst, nachdem man eine Absage erhalten hat die Firma mit der Kostenerstattung konfrontiert.

;-)

Lizzy
10.12.2007, 11:55
genau so ist es, wenn ein unternehmen nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass sie die kosten nicht erstatten, müssen sie zahlen. ein email mit angeschlossen belegen sollte zum beweis der anspruchsgrundlage und der höhe genügen.

Danke.

Wie steht es eigentlich mit Taxikosten? Ich war z.B. bei der zbp Messe in Wien, habe dort mit jemanden vom Unternehmen geredet und gefragt, wie man am besten vom Bahnhof zum Unternehmen kommt. Dort wurde mir gesagt: "Nimm am Besten ein Taxi."

Kann ich Taxikosten auch einfordern? Oder nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel?


Ich wohne am A. der Welt - und bewerbe mich in ganz Österreich... Da kostet die Zugfahrt hin und retour meistens so um die 50 Euro. Da kommen ganz einfach schnell höhere Beträge zustande. Deswegen muss ich mich echt um die Fahrtkostenrückerstattung kümmern...

Suzanne
10.12.2007, 14:05
normalerweise nur die für öffentliche verkehrsmittel (2. klasse). für die taxikosten müsstest du schon eine sehr gute begründung liefern können, wieso die notwendig waren.

zugkosten kannst du natürlich verlangen.











.




SoWi Forum Innsbruck | Studenteninserate.de | Studenteninserate.at | Bücherbörse - gebrauchte und neue Bücher kaufen und verkaufen | Mietwohnungen, Wohnung, Studentenwohnungen, WG-Zimmer, Garconniere, Heimplätze mieten und vermieten | Studentenforum | Partnersuche Singlebörse Partnervermittlung | Studentenblogs | Kostenlose Blogs | Handy Mobilfunk Laptop | Kostenlose Kleinanzeigen | Bücherbörse - gebrauchte und neue Bücher kaufen und verkaufen | Gratis Inserate | Mietwohnungen, Wohnung, Studentenwohnungen, WG-Zimmer, Garconniere, Heimplätze mieten und vermieten Jobbörse