csag8811
22.05.2008, 19:06
he leute!
folgendes problem:
ich möchte im mai öffentliches recht I machen. habe aber die prüfung erst am 30.5., da ist die anmeldefrist für juni aber bereits abgelaufen, falls ich durchfallen sollte.
mir wurde bereits erklärt, dass ich mich "quasi anmelden" muss, wenn ich die prüfung im juni nachmachen möchte, nachmelden geht ja nicht.
jetzt wollte ich mich anmelden, kann aber keinen wünschprüfer wählen.
muss eine negative note erst weitergemeldet werden, bevor der wunschprüfer "freigeschalten" wird?
wäre ja ziemlich unfair, nur weil die prüfung erst nach anmeldeschluss ist.
danke im voraus!! :D
folgendes problem:
ich möchte im mai öffentliches recht I machen. habe aber die prüfung erst am 30.5., da ist die anmeldefrist für juni aber bereits abgelaufen, falls ich durchfallen sollte.
mir wurde bereits erklärt, dass ich mich "quasi anmelden" muss, wenn ich die prüfung im juni nachmachen möchte, nachmelden geht ja nicht.
jetzt wollte ich mich anmelden, kann aber keinen wünschprüfer wählen.
muss eine negative note erst weitergemeldet werden, bevor der wunschprüfer "freigeschalten" wird?
wäre ja ziemlich unfair, nur weil die prüfung erst nach anmeldeschluss ist.
danke im voraus!! :D
