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Vollständige Version anzeigen : wunschprüfer


csag8811
22.05.2008, 19:06
he leute!

folgendes problem:

ich möchte im mai öffentliches recht I machen. habe aber die prüfung erst am 30.5., da ist die anmeldefrist für juni aber bereits abgelaufen, falls ich durchfallen sollte.
mir wurde bereits erklärt, dass ich mich "quasi anmelden" muss, wenn ich die prüfung im juni nachmachen möchte, nachmelden geht ja nicht.

jetzt wollte ich mich anmelden, kann aber keinen wünschprüfer wählen.
muss eine negative note erst weitergemeldet werden, bevor der wunschprüfer "freigeschalten" wird?

wäre ja ziemlich unfair, nur weil die prüfung erst nach anmeldeschluss ist.

danke im voraus!! :D

nen
22.05.2008, 19:28
im öffentlichen recht I gibt es immer nur einen prof. zur auswahl, nicht wie zb. in europarecht bis zu sechs verschiedene profs.

darum war/ist es dieses semester so:
märz: wimmer
april: weber
mai: kahl
juni: arnold

oder bist du bereits 2mal negativ benotet worden? afaik hast ja erst beim 3. antritt anrecht auf deinen wunschprüfer, oder doch schon beim 2. antritt? keine ahnung wie die das machen mit dem wunschprüfer machen.

oder habe ich dich jetzt ganz falsch verstanden.

csag8811
22.05.2008, 20:38
na, hast mi scho richtig verstanden.
ist erst mein 1. antritt, aber falls i durchfall, wäre i der meinung gewesen, man kann sich ab dem 2. antritt den prüfer aussuchen.
da i ja die prüfung erst am 30. ist, muss i mi halt jetzt scho anmelden.

nen
22.05.2008, 21:04
ok, hab noch was dazu gefunden
gesetzlich ab dem dritten antritt. das mit dem zweiten antritt ist nur eine vereinbarung, die die fachschaft mit dem studiendekan abgeschlossen hat. also müsste es wirklich ab dem 2. antritt einen wunschprüfer geben.

also anders als § 19 Abs 2 (http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung/senat/dokumente/satzung/mb0506-90-studienrecht.pdf)der satzung der uni innsbruck, wo nämlich erst ab der 2. wiederholung ein wunschprüfer angegeben wird, was ja dann der 3. antritt wäre - imho.Ab der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer von der Universität Innsbruck jedenfalls zu entsprechen.











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