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Vollständige Version anzeigen : anwalt mit wire


csag2534
01.09.2008, 10:06
hallo,

hab jetzt irgendwo gehört, dass man mit einem abschluss in wire auch als anwalt bzw. richter zugelassen ist. anscheinend eine neuerung. weiß da jemand genaueres bzw. hat einen link?

danke!

csae3200
01.09.2008, 10:27
da gibt es wohl wirklich was. ich zitier hier mal die seite der fachschaft jus:

Exkurs: Zulassung von Wirtschaftsrechtlern zu klassisch-juristischen Berufen

Vor einigen Monaten wurde das Berufsrechtsänderungsgesetz erlassen. In diesem sind auch die neuen Bestimmungen für die Zugänglichkeit klassisch-juristischer Berufe geregelt. Auf die Beschränkung der Zugänglichkeit nur für Juristen wurde verzichtet, was den Studenten des Wirtschaftsrechtes unter Erfüllung der im BRäG enthaltenen Voraussetzungen den Zugang zu klassisch-juristischen Berufen eröffnet.

Wir werden in kürze darüber informieren, um welche Voraussetzungen es sich genau handelt und was die Meinung der Anwaltskammer zur Zugänglichkeit von Wirtschaftsjuristen zu klassisch-juristischen Berufen hält.

Nach unseren derzeitigen Berechnungen sollte den Studierenden des Wirtschaftsrechts nach sinnvoller Planung der einzelnen Wahlfachkörbe der Zugang möglich sein.

Quelle: http://www.fachschaftjus.at/index.php?id=75&no_cache=1&tx_ttnews[pS]=1220257490&tx_ttnews[tt_news]=369&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=0f5e31ef89

Ferrari
01.09.2008, 11:35
Nach unseren derzeitigen Berechnungen sollte den Studierenden des Wirtschaftsrechts nach sinnvoller Planung der einzelnen Wahlfachkörbe der Zugang möglich sein.

na toll, und die, die schon fertig sind oder es bald werden bleiben auf der strecke oder wie sehe ich das?? (sollten sie nicht die richtigen gemacht haben)

-.- bleibt mir wohl nur das doktorat

csag2534
01.09.2008, 14:03
ist das doktorat für jus und wire ident?

nen
01.09.2008, 14:29
ist das doktorat für jus und wire ident?es gibt nur das jus doktorat, welches du als wire absolvent machen kannst.

Suzanne
01.09.2008, 18:03
es wird so sein, dass das berufsrechtsaenderungsgesetz wohl nicht mehr ein bestimmtes studium vorschreibt, sondern eine bestimmte anzahl von stunden in verschiedenen faechern, die man nachweisen muss, um die ausbildung zum richter oder anwalt antreten zu koennen. wenn man mit der auswahl der wahlfaecher etc mit einem wire-studium die entsprechende stundenanzahl erreicht, kann man dementsprechend auch die ausbildung machen.

es werden also nicht bereits fertige per se benachteiligt, aber es kann natuerlich sein, dass man zum zeitpunkt des studiums noch nicht weiss, welche voraussetzungen genau verlangt werden (anzahl der stunden). die voraussetzungen koennen sich auch laufend aendern - da besteht also schon ein grosser unsicherheitsfaktor.

also ich wuerde jedem empfehlen, der vielleicht richter oder anwalt werden will, doch das klassische jus studium (auch) zu machen, um auf nummer sicher zu gehen.....

nen
16.11.2008, 21:21
gerade auf der fstv hp drüber gestolpert, artikel vom 23.10.2008

(http://www.fachschaftjus.at/index.php?id=10&no_cache=1&tx_ttnews%5BpS%5D=1226866566&cHash=7d6706ae71)http://www.fachschaftjus.at/clear.gifNoch immer ist unklar, ob Wirtschaftsrechtler eine Klassisch Juristische Laufbahn einschlagen können … (Deine FStV informiert)
http://www.fachschaftjus.at/clear.gif http://www.fachschaftjus.at/clear.gif
Leider kann bis heute immer noch nichts Konkretes über die Zulassung von Wirtschaftsjuristen zu den klassischen Berufen gesagt werden. Erst Ende Jänner soll es ein Treffen im Ministerium geben, bei dem der Entwurf des Berufsrechtsänderungsgesetzes diskutiert werden soll.
Langsam kristallisiert sich zwar heraus welche Fächer nachgeholt werden müssen, doch weiterhin unklar ist in welchem Ausmaß. Da es sich beim Berufsrechtsänderungsgesetz nur um einen Entwurf handelt, ändern sich die aktuellen Informationen aber laufend. Ebenfalls unklar ist, wer diese Prüfungen abnehmen soll, die Universität oder die Kammern.
Viel problematischer ist allerdings, dass es bis heute keine Novellierung des Rechtspraktikantengesetzes gibt. Das bedeutet, dass ohne Novellierung Wirtschaftsjuristen nicht zum Gerichtsjahr zugelassen werden können. Ohne Gerichtsjahr ist eine Zulassung zu den klassischen Berufen nicht möglich.
Ungeklärt ist auch die Frage ob Wirtschaftsjuristen das Verwaltungsjahr vom Land machen können. In dieser Angelegenheit hat die Universität gerade um eine Stellungnahme vom Land erbeten, die aber noch nicht beantwortet wurde.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es bis dato leider keine neuen Informationen gibt.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Deine FStV Jusdas wird wohl noch etwas dauern bis man hier mehr wissen wird...

Ferrari
16.11.2008, 22:20
jaja... früher oder später wirds wohl mit dem nachholen von ein paar wenigen prüfungen möglich sein!
jedoch sollten sie dann auch das problem mit dem gerichtsjahr lösen ;) früher oder später wirds wohl so sein...

volkswirt
17.11.2008, 10:57
Hi!

Also OGH-Richter kann man mit WiRe auch werden! Es bedingt hierfür den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums! Aber wie viele möchten OGH-Richter werden? ;)

MfG

Matthias86
17.11.2008, 12:54
Aber wie viele möchten OGH-Richter werden? ;)
Bitte klärt einen Nicht-WiReler auf: was ist so schlimm an einem OGH-Richter?

coyote
17.11.2008, 23:40
Also OGH-Richter kann man mit WiRe auch werden! Es bedingt hierfür den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums! Aber wie viele möchten OGH-Richter werden? ;)
woher hast du das?
ogh-richter ist soweit ich weiß ein klassisch juristischer beruf und genau die kann man mit wire nicht ergreifen :???:

nen
18.11.2008, 00:00
also ich versteh auch nicht ganz was Volkswirt da meint.
normalerweise werden richter des OLG zu OGH richtern ernannt. um die richterausbildung überhaupt machen zu können braucht man die gerichtspraxis als rechtspraktikant, was laut fstv für wire studenten ja noch nicht möglich ist. also wie soll das gehen?

btw. was ist so schlimm am OGH richter?

volkswirt
18.11.2008, 14:50
Sorry, mein Fehler! Ich meinte VfGH!

Hier stütze ich mich auf Art. 147 Abs 3 B-VG - juristische Ausbildung!

WiRe-Studenten zählen dazu, war meine Prüfungsfrage bei Prof. Kahl!

Ich meinte zudem nur, wer solch eine Karriere planen kann! Ich würde diese Position mit Handkuss annehmen! ;)

MfG











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