Vollständige Version anzeigen : Öffentliches Recht im November (Wimmer)
^johannes 24.09.2004, 12:33 da ich meine örecht prüfung im oktober (wieder mal :roll: ) verschiebe, habe ich der sekretärin von prof. wimmer eine mail geschrieben:
"Sehr geehrte Frau Obojes,
da ich im November vorhabe meine Fachprüfung aus Öffentlichem Recht I (Wirtschaftsrecht) bei Professor Wimmer abzulegen, wüsste ich gerne
welche Literatur bei ihm prüfungsrelevant ist."
... kurz darauf die antwort:
"Die prüfungsrelevante Literatur : Wimmer/Arnold, Wirtschaftsrecht in
Österreich2
Weiters wird der Besuch der VO 3 Öffentliches Wirtschaftsrecht (322121) empfohlen."
... war kurz in der studia - das buch ist im Manz Verlag erschienen; hat ca. 280 seiten und kostet € 46,50 (ohne hörerschein)
... habs kurz durchgeblättert - meiner meinung nach komplett was anderes wie der stolzlechner und der wielinger;
... wer also jetzt für die prüfung beim arnold lernt, sollte besser auch antreteten, da die beiden bücher für den novembertermin meines erachtens nicht von bedeutung sind;
... sollte ich falsch liegen - bitte korrigiert mich :idea:
lg j
vielleicht handelt sich hiebei ja um ein Missverständniss seitens der beiden Profs. Arnold und Wimmer
es wäre sicher kein Fehler, wenn jemand die Profs. per eMail darauf hinweisen würde, dass das öffentl. Wirtschaftsrecht im Lehrplan bzw. Studienplan der Studienrichtung Wirtschaftsrecht nicht zum Stoffgebiet der Prüfung öffentliches Recht 1 zählt.
da ich meine Prüfung am 4. Okt. habe, werde ich ihm sicher eine derartige Mail schreiben
falls es doch zum Stoffgebiet zählt, hab ich wenigstens noch Zeit mich darauf vorzubereiten
ausserdem ist im Studienplan für Wirtschaftsrecht das öffentliches Wirtschaftsrecht 1 im 2. Abschnitt als Pflichtfach vorgesehen (§6 Abs. 1 Z 6)!!!
^johannes 24.09.2004, 12:56 wäre interessant, was sie zurückschreiben... plz stells dann ins forum
lg j
hab dem Prof. Arnold jetzt ein Mail geschrieben. mal schaun wann und vor allem was er zurückschreibt.
Hi Johannes!
hab mich bei meinem Wohnungskollegen informiert (macht Jus), er hat mir gesagt, das der Wimmer vor allem sein eigenes Buch prüft, also kein Stolzlechner und Wielinger.
Wenn man also beim Arnold durchfällt, wartet man entweder bis er (Arnold) wieder prüft oder man lernt für den Wimmer.
P.S. wenn man beim Arnold Ahnung hat wovon man spricht (bedeutet keine Auswendiglernen vom Stolzlechner, sondern z.B. Verständnis Gesetzgebung) dann soll der Arnold sehr, sehr human sein und einen durchlassen.
es wäre sicher kein Fehler, wenn jemand die Profs. per eMail darauf hinweisen würde, dass das öffentl. Wirtschaftsrecht im Lehrplan bzw. Studienplan der Studienrichtung Wirtschaftsrecht nicht zum Stoffgebiet der Prüfung öffentliches Recht 1 zählt.
Wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht nicht Stoff für diese Prüfung ist? Den Stoff legen einzig und allein die Professoren fest - und wenn die Wirtschaftsrecht prüfen wollen, dann prüfen sie es eben. Falls irgendjemandem einfällt, einen Prof "darauf hinzuweisen", dass etwas nicht Stoff für eine Prüfung ist, ist das sicherlich total kontraproduktiv.
es wäre sicher kein Fehler, wenn jemand die Profs. per eMail darauf hinweisen würde, dass das öffentl. Wirtschaftsrecht im Lehrplan bzw. Studienplan der Studienrichtung Wirtschaftsrecht nicht zum Stoffgebiet der Prüfung öffentliches Recht 1 zählt.
Wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht nicht Stoff für diese Prüfung ist? Den Stoff legen einzig und allein die Professoren fest - und wenn die Wirtschaftsrecht prüfen wollen, dann prüfen sie es eben. Falls irgendjemandem einfällt, einen Prof "darauf hinzuweisen", dass etwas nicht Stoff für eine Prüfung ist, ist das sicherlich total kontraproduktiv.
hast du meinen obigen Beitrag nicht gelesen
öffentliches Wirtschaftsrecht ist Pflichtfach im 2. Abschnitt
ausserdem will ich vom Prof. nur wissen, was nun wirklich prüfungsrelevanter Stoff ist, um mich gezielt auf die prüfung vorbereiten zu können
es nützt mir ja nichts, wenn ich jetzt nicht das öffentl. Wirtschaftsrecht lerne und dann bei der Prüfung vor nackte Tatsachen gestellt werde
im nachhinein kann ich mich dann nicht mehr beschweren; und fragen wird wohl noch erlaubt sein
wenn du glaubst, es sei kontraproduktiv, sich beim Prof. über den Prüfungsstoff zu informieren, dann sag ich dir, dass genau das Gegenteil der Fall ist
und wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht zum Prüfungsrecht zählt?
hast du meinen obigen Beitrag nicht gelesen
öffentliches Wirtschaftsrecht ist Pflichtfach im 2. Abschnitt
Nur weil es im zweiten Abschnitt ein Pflichtfach "Öffentliches WiRe" gibt, muss das ja nicht heißen, dass Arnold oder Wimmer WiRe es oder zumindest einen Teil davon nicht im Rahmen einer Prüfung im ersten Abschnitt abfragen können.
wenn du glaubst, es sei kontraproduktiv, sich beim Prof. über den Prüfungsstoff zu informieren, dann sag ich dir, dass genau das Gegenteil der Fall ist
Sich "zu informieren" ist sicher nicht falsch - aber du hast ja geschrieben, man sollte die Professoren "darauf hinweisen", dass es nicht Prüfungsstoff wäre. Das ist wohl ein Unterschied. Außerdem brauchst du mich nicht belehren, was "Information über den Prüfungsstoff" angeht, denn ich hab sicher schon einige Prüfungen mehr hinter mir als du - daher auch mein (gut gemeinter) Tipp, dass man keinen Prof drauf "hinweisen" sollte, dass etwas nicht Prüfungsstoff ist - sogar falls Arnold dich im Rahmen von "Öffentliches Recht" über die gesamte Weltgeschichte seit 5000 Jahren ausfragt, ist das seine Sache und du kannst ihn nicht darauf hinweisen, dass dies nicht Gegenstand der Prüfung ist.
und wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht zum Prüfungsrecht zählt?
Dass WiRe Prüfungsstoff bei Wimmer ist, hat johannes in seinem Beitrag geschrieben (Wimmers Sekretärin wirds wohl wissen). Und irgendwo in einem Thread wurde behauptet (ich glaube von reg), dass Arnold WiRe letztes Semester gefragt hätte.
Mir ist es ja vollkommen egal, ob du WiRe lernst oder nicht oder ob es nun prüfungsrelevant ist, aber der Erfahrung nach prüft Arnold so gut wie immer WiRe, egal für welche Prüfung und egal für welche Studienrichtung (das schreiben auch genug Leute hier im Forum). Aber am besten ist wirklich, du fragst ihn bzw. Wimmer selbst nochmal, damit du den Stoff schwarz auf weiß hast - vielleicht kannst du die Antwort hier posten, dann ist dieses Diskussionsthema endlich beseitigt.
^johannes 24.09.2004, 21:18 8) ... finds immer wieder amüsant welche hitzigen diskussionen bei vollkommen harmlosen threats entstehen...
... wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass stolzlechner und wielinger bei prof. wimmer nicht direkt prüfungsrelevant zu sein scheinen... wollte doch nur helfen :wink:
lg j
8) ... finds immer wieder amüsant welche hitzigen diskussionen bei vollkommen harmlosen threats entstehen...
... wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass stolzlechner und wielinger bei prof. wimmer nicht direkt prüfungsrelevant zu sein scheinen... wollte doch nur helfen :wink:
lg j
na dir macht eh keiner einen Vorwurf 8) :D ich wollte zuerst eigentlich auch nur helfen 8)
Erstens:
Stoff vom Arnold ist:
Stolzlechner und Wielinger, beide vollständig zu lernen
Stoff vom Weber (der leider dieses WS nicht prüft)
Stolzlechner, Einführung in das öffentliche Recht 2. Teil (59-196) [= Verfassungsrecht]
Baumgartner, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage [= allgemeines Verwaltungsrecht]
Wielinger, Einführung in das österreichische Verwaltungsverfahrensrecht, 9. Auflage, III. Teil (22-161) [= Verwaltungsverfahrensrecht]
So, das war das eine, nun zum Thema Wimmer;
Ich stimme suzanne schon zu dass die Profs den Prüfungsstoff festlegen, aber so extrem is es nicht zu sehen, sie müssen sich logischerweise an die Vorgaben des Studienplans halten. Ich werde einen Prof. sehr wohl darauf hinweisen, dass ich den Inhalt der Prüfung nicht nachvollziehen kann, wenn es so wäre und das hat nix mit belehren zu tun.
Fakt ist, dass "Öffentliches Recht I" für Wirtschaftsrechtler aus Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht besteht, darum gehe ich nicht davon aus, dass die prüfungsrelevante Literatur die oben erwähnt ist, für uns zutrifft.
Die Literaturlisten vom Weber und Arnold sind doch schon genug Indiz dafür, dass da was nicht stimmen kann. Das Problem ist, dass noch nicht jeder seine Prüfungsfragen bzw. sein Prüfungen auf Wirtschaftsrechtler abgestimmt haben. Bei Bürgerl. Recht hats auch ein bisschen gedauert, bis der Stoff vereinheitlicht wurde (nämlich alles exkl. Erbrecht, Fam.recht und IPR)
@suzanne
Dieses Diskussionsthema ist noch nicht beseitigt *ätsch* :P
grüße
:shock: zimbim :shock:
@suzanne
Dieses Diskussionsthema ist noch nicht beseitigt *ätsch* :P
Ach DAS ist MIR vollkommen WURSCHT *ätsch* :P - wozu haben wir denn sonst dieses Forum 8)
Was die Vorgaben des Studienplans betrifft: Es hat auch schon Leute gegeben, die in Rechtsgeschichte Raumfahrtrecht geprüft wurden. Ich finds halt nicht so gut, sich mit einem Prof bezüglich des Prüfungsstoffs anzulegen, das kommt bei keinem gut an (jedenfalls nicht vor der Prüfung). Anscheinend hat Arnold bis jetzt ja fleissig WiRe geprüft (auch für WiRechtler). Vielleicht liegts einfach nur daran, dass keiner weiß (=Profs, Studenten, Sekretärinnen), was eigentlich Stoff sein sollte und dann halt jeder das prüft, was er am besten kann und am liebsten mag.
Vielleicht liegts einfach nur daran, dass keiner weiß (=Profs, Studenten, Sekretärinnen), was eigentlich Stoff sein sollte und dann halt jeder das prüft, was er am besten kann und am liebsten mag.
Kann gut sein, aber ich werd mich trotzdem an die betreffenden Profs wenden, es kann doch nicht angehen, dass aufgrund der Langsamheit des uniinternen Informationssflusses, wir nicht erfahren was der Stoff ist, bzw. die Profs nicht wissen, was Wirtschaftsrecht C 115 eigentlich ist und darum nicht studienplankonformes Zeug geprüft wird.
Und "anlegen" tu ich mich mit keinem, weder mit nem Prof. noch mit sonst jemanden, auf die Leute zugehn und sich höflich erkundigen und ev. etwas nachhaken. Das hat nix mit Provokation oder ählichem zu tun. Hab ich übrigens auch schon wegen Prüfungsstoff gemacht und der Prof hat mir auch ne Antwort gegeben ohne vor lauter Aufregen Schaum vorm Mund zu bilden.
Damit hast du natürlich recht - aber das ist auch was anderes als Phips83 geschrieben hat "den Prof darauf hinweisen, das etwas nicht Prüfungsstoff ist" - weil eben der Prof den Prüfungsstoff bestimmt. MM besteht ein Unterschied zwischen jemanden auf etwas hinweisen und sich höflich erkundigen.
@suzanne: ich wollte dich ja in keinster weise attackieren oder sonst was
mir ist schon klar, dass eine gewisse Höflichkeit und Form notwendig ist; ansonsten wäre es wahrscheinlich wirklich kontraproduktiv
warten wir doch einfach einmal ab, was der Hr. Prof. Arnold zurückschreibt
@zimbim: kann dir nur voll und ganz zustimmen
hmm, langsam müssen scheinbar sprachwissenschaftler eingeschaltet werden zur deutung von gewissen postings :lol:
Damit hast du natürlich recht - aber das ist auch was anderes als Phips83 geschrieben hat "den Prof darauf hinweisen, das etwas nicht Prüfungsstoff ist" - weil eben der Prof den Prüfungsstoff bestimmt. MM besteht ein Unterschied zwischen jemanden auf etwas hinweisen und sich höflich erkundigen.
tja, das eine hängt mit dem anderen meistens zusammen. wenn ich mich (höflich) erkundige wie der prof. die situation sieht, werde ich ihn folglich wenn ich eine andere sichtweise habe, darauf hinweisen wie ich die geschichte sehe.
Dieses Szenario wird wahrscheinlich auch eintreten, formulieren wirs einfach so:
"höflich darauf hinweisen"
@suzanne: ich wollte dich ja in keinster weise attackieren oder sonst was
eh nicht, ich dich ja auch nicht 8) wir diskutieren ja nur.
bin auch zimbims Meinung - dann sind wir uns prinzipiell eh alle einig?
hmm, langsam müssen scheinbar sprachwissenschaftler eingeschaltet werden zur deutung von gewissen postings :lol:
tja, das eine hängt mit dem anderen meistens zusammen. wenn ich mich (höflich) erkundige wie der prof. die situation sieht, werde ich ihn folglich wenn ich eine andere sichtweise habe, darauf hinweisen wie ich die geschichte sehe.
Dieses Szenario wird wahrscheinlich auch eintreten, formulieren wirs einfach so:
"höflich darauf hinweisen"
Also da ist was dran mit den Sprachwissenschaftlern - aber Jus und Sprache hängen bekanntermaßen ja sehr eng zusammen.
Unabhängig von Prüfung und Professor ist es jedenfalls gelegentlich sogar schon riskant "auf etwas höflich hinzuweisen" (falls man vorhat, bei demjenigen dann noch zu einer Prüfung anzutreten). Aber wenn der Professor wirklich danebenliegt, sollte man das Risiko auf sich nehmen. Außerdem sind die im Öffentlichen Recht eh keine Unmenschen, die lassen schon mit sich reden.
^johannes 24.09.2004, 22:25 juhu :lol: (zum thema: "alle einig")
Unabhängig von Prüfung und Professor ist es jedenfalls gelegentlich sogar schon riskant "auf etwas höflich hinzuweisen" (falls man vorhat, bei demjenigen dann noch zu einer Prüfung anzutreten). Aber wenn der Professor wirklich danebenliegt, sollte man das Risiko auf sich nehmen. Außerdem sind die im Öffentlichen Recht eh keine Unmenschen, die lassen schon mit sich reden.
no risk, no fun 8)
@johannes: aber weißt du, was ich wirklich amüsant finde? Dass zuerst hitzige Diskussionen stattfinden und sich am Schluss herausstellt, dass eh wieder alle derselben Meinung sind *lol*
@johannes: aber weißt du, was ich wirklich amüsant finde? Dass zuerst hitzige Diskussionen stattfinden und sich am Schluss herausstellt, dass eh wieder alle derselben Meinung sind *lol*
stimmt, aber irgendwie schweifen wir langsam vom thema ab... :)
mich hat grad ne mücke gestochen :roll:
mich hat grad ne mücke gestochen :roll:
Tu Spucke drauf, falls du grad nix anderes zur Verfügung hast - das hilft.
:D
Ist euch irgendwie fad heute?
^johannes 24.09.2004, 22:31 ja - zurück zum thema: wenn wer - nach (höflicher) anfrage - was neues zum thema "was ist prüfungsstoff bei wimmer" rausfindet... soll er sich doch bitte melden - thx
lg j :)
:D
Ist euch irgendwie fad heute?
ich würd ja gern WiRe lernen, aber vielleicht wär das ja um sonst :wink:
ja - zurück zum thema: wenn wer - nach (höflicher) anfrage - was neues zum thema "was ist prüfungsstoff bei wimmer" rausfindet... soll er sich doch bitte melden - thx
lg j :)
mach ich
gute Nacht
ja - zurück zum thema: wenn wer - nach (höflicher) anfrage - was neues zum thema "was ist prüfungsstoff bei wimmer" rausfindet... soll er sich doch bitte melden - thx
lg j :)
also wenns anscheinend nicht mal die Sekretärin weiß - vielleicht sollte man einen geheimen Nachrichtendienst drauf ansetzen?
^johannes 24.09.2004, 22:41 ja - lauern wir prof. wimmer auf & kidnappen ihn :wink:
@phips: fad? ach geh - so schlimm ist der film im orf auch nicht...
aber eigentlich führen wir im moment echt messenger disussionen... :P
ja - lauern wir prof. wimmer auf & kidnappen ihn
vielleicht schränkt er ja dann den Prüfungsstoff noch etwas ein....und die anderen auch, weil sie Angst vor uns haben...
aber eigentlich führen wir im moment echt messenger disussionen...
also ich geh jetzt.....schönen Abend noch :wink::
ja oida, da gings ja heiß her :D
na also, der Prof. hat mir zurückgeschrieben:
__________________________________________
Sehr geehrter Herr Philipp !
Bei der von Ihnen erhaltenen Auskunft handelt es sich um eine
Fehlinformation.
Prüfungsstoff für die Prüung "Öffentliches Recht I" des Studiums
Wirtschaftsrecht ist nicht das
Fach "Wirtschaftsrecht", sondern wie Sie richtig festgestellt haben
Grundlagen des öffentlichen
Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsrecht), insbesondere auch des
Verwaltungsverfahrensrecht.
Als Literatur sind - wie Sie ebenfalls führen und wie ich allgemein
bekannt gegeben habe - für den
Prüfungstermin im Oktober zu studieren: Stolzlechner, Einführung in das
öffentliche Recht und
Wielinger, Einführung in das österreichische Verwaltungsverfahrensrecht.
Darüber hinaus empfehle ich den Studenten, beim Studium dieser Bücher
auch einschlägige Gesetzestexte zu lesen: Textausgabe
zum B-VG und Textausgabe zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen.
Nochmals: Im Rahmen der Prüfung "Öffentliches Recht I" für Studierende
des Studiums "Wirtschaftsrecht" stelle ich keine wirtschaftsrechtliche
Fragen.
MfG
Konrad Arnold
___________________________________________
Noch Fragen??? :D
Na siehst - hattest du also recht! :wink::
Woher war eigentlich die Info, dass WiRe Stoff ist?
hier im SoWi-Forum wurde doch behauptet, dass er im Juli auch WiRe geprüft hat
weiss nicht mehr, wer das geschrieben hat interessiert mich jetzt auch nicht mehr
wie derjenige auf diese Schnapsidee gekommen ist, kann ich mir allerdings nicht erklären
http://www.sowi-forum.com/viewtopic.php?t=3936
Naja ich glaub demjenigen eigentlich schon, vielleicht hat Arnold einfach "blöd gefragt?" (vom Thema abgewichen)
Jedenfalls gut, dass das jetzt klar ist - und gut, dass er kein Wirtschaftsrecht prüft :)
^johannes 29.09.2004, 17:32 also...
Ich bin durchaus auch der Meinung, dass man sich nicht anmaßen soll, mit Professoren über den Prüfungsstoff zu diskutieren, verhandeln, kritisieren,... (@Susanne: da bin ich ganz bei dir)!!!!
Wegen dem Prüfungsstoff im November bei Professor Wimmer (was ja eigentlich das ürsprüngliche Thema in dieser langen Diskussion war) habe ich jedoch nochmal folgende Neuigkeiten:
Zur Erinnerung - ich hab an seine Sekretärin geschrieben und folgende Antwort bekommen (den Prüfungsstoff betreffend):
"Die prüfungsrelevante Literatur : Wimmer/Arnold, Wirtschaftsrecht in
Österreich2
Weiters wird der Besuch der VO 3 Öffentliches Wirtschaftsrecht (322121) empfohlen.
MFG
V. Obojes"
Eine Kollegin von mir hat es sich nicht nehmen lassen, wollte die Unklarheiten gänzlich beseitigen und hat eine (sehr höfliche) Mail direkt an Professor Wimmer geschrieben - hier die Antwort:
"Im gegenstàndlichen Fach ist Pruefungsvoraussetzung:
- Wimmer, Dynamische Verwaltugnslehre (2004)
- Kenntnisse des òffentlichen Rechtes aus einem der gàngigen Lehrbuecher
- Besuch meiner Vorlesung aus Wirtschaftsrecht (zusammen mit Arnold und Kahl)
(damit wird das besondere Verwaltungsrecht abgedeckt).
Nàhere Informationen erhalten Sie in meinen Vorlesungen.
MfG, N. Wimmer"
Also wenn ihr mich fragt: irgendwas ist hier komplett falsch gegangen.
Mir ist schon klar, dass es nichts bringt (wie bereits erwähnt) mit Professoren über den Stoff zu verhandeln.
Mir ist ebenfalls klar, dass ich an der ganzen Situation selbst schuld bin (weil ich zu faul war über den Sommer auf die Prüfung bei Prof. Arnold zu lernen).
Trotzdem finde ich es schade, dass ich meine Prüfung aus Öffentlichem Recht I jetzt FRÜHESTENS im Jänner bei Prof. Kahl machen kann.
Meiner Meinung nach kann man bei Wimmer zumindest unter diesen Umständen nicht antreten:
- Er verlangt den Besuch einer Vorlesung, die nicht mal ansatzweise im Studienplan des 1. Abschnitts vorgesehen ist.
- Er verlangt einfach allgemein Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts (was ich noch am ehesten akzeptiere - da lerne ich halt den Stolzlechenr - was ich so oder so tun hätte sollen :wink: )
- er und seine Sekretärin geben zwei VOLLKOMMEN unterschiedliche prüfungsrelevante Bücher an
... mir ist schon klar, wir sind nicht mehr im Kindergarten. Fachprüfung aus Öffentlichem Recht heisst halt, man muss sich mit der Thematik aus Verfassung & Verwaltung eingehend beschäftigt haben, diese verstehen und wiedergeben können.
Trotzdem ist es mir zu heftig, bei jemanden anzutreten der einen gänzlich anderen Stoff angibt & zwei ganz unterschiedliche Bücher innerhalb von einer Woche als prüfungsrelevant empfindet.
Wollte euch nur über den neuesten Stand der Dinge informieren...
lg j
P.S.: Falls jemand andere Infos bekommt, oder schon eine Prüfung bei Wimmer hinter sich hat... bitte postet doch. 8)
Ich glaube, dass Fr. Obojes wahrscheinlich vermutet hat, dass du wissen willst, was der Stoff für das Wahlfpflichtfach "Wirtschaftsrecht" für Jus ist. Dauernd werden hier Studium "Wirtschaftsrecht" und versch. Prüfungen/Kurse "Wirtschaftsrecht" verwechselt. Hätte mir gedacht, dass es wenigstens die Sekretärinnen auseinanderhalten könnten. Oder hast du unpräzise gefragt :D
Das Dumme ist halt, dass Wimmer angibt "Kenntnisse des öffentlichen Rechts aus einem der gängigen Lehrbücher" - soll er halt gleich sagen Stolzlechner oder Öhlinger oder sonst irgendwas. Das ist ziemlich weit formuliert.
"Besuch meiner Vorlesung aus Wirtschaftsrecht" ist auch nicht sehr präzise, aber da er schon anführt, dass damit das besondere Verwaltungsrecht abgedeckt werden soll, wird er ganz bestimmt nicht davon abgehen, Wirtschaftsrecht zu prüfen. Mich wundert allerdings, was das besondere Verwaltungsrecht im Rahmen einer solchen Prüfung zu suchen hat. Aber wie bereits gesagt, darüber kann man schlecht diskutieren. Seine Formulierung lässt darauf schließen, dass ihn schon einige darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie nicht Wirtschaftsrecht geprüft werden wollen.
Ich glaube das beste was du tun kannst, ist tatsächlich im Jänner anzutreten. Vielleicht kannst du ja vorher noch irgendeine andere Prüfung machen - aber schon blöd, wenn man fast ein ganzes Semester auf einen annehmbaren Termin warten muss.
@johannes:
frag doch einen Freund, der diese Prüfung nicht machen muss, weil er vielleicht etwas anderes studiert oder die Prüfung bereits gemacht hat, ob er nicht dem Prof. eine Mail schreiben kann, in der er den Prof. auf den richtigerweise prüfungsrelevanten Stoff hinweist
er sogar mit Ihm über dein Stoff streiten
dir kann dabei ja nichts passieren und deinem Freund genausowenig
^johannes 30.09.2004, 18:17 naja - wenn geh ich schon persönlich zu ihm...
wär mir auch egal - wenn ein Konsens erzielt wird, dann geht eh alles in Ordnung und wenn wir auf keinen grünen Zweig kommen dann trete ich halt nicht an...
... ist ja alles nicht so tragisch - wie gesagt: bin selbst schuld & werd das Ganze im Jänner erledigen (vielleicht geht ja BürgRecht bis zum Dezember 8) )
will die Leute über dieses Forum nur darauf hinweisen, dass es im November und Dezember relativ schwierig werden könnte ÖRecht zu bestehen...
lg j
P.S.: Auf jeden Fall danke für die ganzen Ratschläge :>
...- wie gesagt: bin selbst schuld ...
normalerweise sollte jede prüfung (prüfer) gleichwertig sein, wenns um ein und das selbe fach geht.... :!: die frage wer schuld hat stellt sich für mich nicht, es is einfach nervig die eigene semesterplanung umzustellen...
aber so ist die uni halt :? :?
kann es nicht sein, dass die sekretärin bzw. prof. wimmer
die stellungnahmen auf das fach "öffentl. wirtschaftsrecht 1"
im zweiten abschnitt bezogen haben (die LV Nr. bezieht sich
nämlich lt. Vorlesungsverzeichnis genau auf diese Veranstaltung im
zweiten Abschnitt)
kann gut sein - die fächer werden ohnehin dauernd verwechselt. nur blöd, wenn dann die studenten drunter leiden müssen.
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