Vollständige Version anzeigen : "Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung..."
Ich will im Sommersemester 2005 das Pflichtfach des 2. Abschnittes Strafrecht unter besonderer Brücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts und Grundzüge des Strafverfahrensrechts" absolvieren. Allerdings bin ich mir nicht im Klaren darüber, welche Vorlesungen für das WiRe-Studium relevant sind, da im Studienplan für dieses Fach 5 Semesterstunden vorgesehen sind und im online-Lehrveranstaltungsverzeichnis Vorlesungen im Umfang von 9
Semesterstunden zur Auswahl stehen.
siehe hier unter Punkt III. 9.:
http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/pk30.p001
Hat noch irgendjemand vor, dieses Pflichtfach im SS zu belegen?
Weiß jemand welche VO für WiRe relevant sind?
Nochmal: die Anzahl der Wochenstunden beziehen sich auf den "Wert" der Prüfung und NICHT auf die Anzahl der angebotenen Vorlesungen, Übungen etc. Prinzipiell sind alle Vorlesungen relevant, die im LZK unter Wirtschaftsrecht/Strafrecht... angeführt sind, aber Anwesenheitspflicht besteht sowieso keine, also kannst du je nach Präferenzen bezüglich Zeit/Prüfer/Thema aussuchen.
Wenn aber der Wert der Prüfung nur 5 Stunden beträgt, dann ist doch auch deren die Prüfung an sich nicht so umfangreich wie beispielsweise beim rechtswissenschaftlichen Diplomstudium. Ansonsten bestünde hier ja ein unverständliches Mißverhältnis.
Weiters glaube ich das z. B. die VO Besonderer Teil I bei Prof. Schwaighofer für das Wirtschaftsrechtsstudium nicht relevant ist und auch für Wirtschaftsjuristen generell sinnlos ist.
Die VO Besonderer Teil II - Vermögens- und andere Wirtschaftsdelikte erscheint mir doch um einiges wichtiger für die spätere Tätigkeit eines WiRe-Absolventen.
Kann mich natürlich auch irren :?
Jetzt weiß ich, was du meinst...mit den "nur" fünf Stunden hast du schon recht, aber erfahrungsgemäß kümmert das manche Professoren nicht besonders :roll: Leider gibts auch noch nicht für alle Fächer eine Stoffeinigung.
Ich glaube, am besten überlegt man sich, bei wem man antreten möchte, und geht dann dort die Vorlesung bzw. fragt den Prüfer selber, was genau bei ihm Stoff ist (bzw. geht sich einige Prüfungen anschauen, um zu wissen, wie sie ablaufen). Damit lässt sich zumindest das Risiko minimieren, bei der Prüfung etwas anderes gefragt zu werden.
Danke
Ich werde mich einfach beim zuständigen Institut informieren bzw. beim Studienrichtungsbetreuer.
Kannst auch in in einer der ersten vorlesungen einfach fragen ...
Kannst auch in in einer der ersten vorlesungen einfach fragen ...
ich wollts nur wissen, weil ich gerade beim planen fürs SS bin, und ich berufsbedingt nicht jedes beliebige Fach bzw. Vo besuchen kann
außerdem ist das Forum ja genau für solche Fragen gedacht - bähhh
ich glaube, die besseren antworten erhält man, wenn man in die sprechstunde geht und den prof direkt fragt. in der ersten vorlesung/übung haben die meistens andere sorgen (teilnehmerliste, literatur etc.) und außerdem fragen da mehr leute, daher sind die antworten nicht so ausführlich. abgesehen davon, dass man wirklich überall hingehen müsste :)
oh mann, war ja nicht bös gemeint phipps. hab ja auch so meine fragen
Weiss nun jemand genaueres: Welche VL besonders wichtig! Stoffumfang und vor allem Bücher und Kapitel die gekönnt werden müssen!??
LG
Ich habe heute vom Studienrichtungsvertreter Alexander Putzer folgende Antwort auf meine eMail erhalten:
"Der Stoff für dieses Fach wird wie bei den meisten Fachprüfungen
primär über die Literatur definiert, die von den Prüfern empfohlen
wird. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, am Institut nachzufragen.
Die Lehrveranstaltungen unterstützen den Lernprozess und bieten
die Möglichkeit, ausgewählte Teile des Stoffes zu vertiefen.
Dementsprechend können Sie jene Lehrveranstaltungen auswählen,
die Sie für notwendig und interessant erachten."
Na das hilft uns ja weiter! :roll:
stellt euch vor, es gibt endlich eine Stoffeinigung für WiRe-Studenten. http://www2.uibk.ac.at/strafrecht/lehre/pruefungsstoff.pdf also viel Spaß damit!
na da schau her, geht doch
:P
dann sollte einer gezielten Vorbereitung nichts mehr im Wege stehen, außer die eigene Faulheit natürlich.
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