hi,
weiß jemand von euch zufällig, wie hoch die verdienstgrenze liegt, damit ich nicht den anspruch auf familienbehilfe verliere?
thanx
cu
magic
Hi Magic!
Siehe http://RIS.Bka.gv.at - Bundesrecht, Suche nach Familienlastenausgleichsgesetz, Paragraph 5, (1):
" § 5. (1) Für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 8 725 Euro übersteigt, besteht kein Anspruch auf
Familienbeihilfe,"
Für genauere Infos schaust du aber am besten auf der oben genannten Internetseite nach (das Ganze ist nämlich ziemlich umfangreich...)
Lg
Stefan
Vielleicht kann Dir dieser Link weiterhelfen:
http://www.help.gv.at/16/160800_f.html
Ziemlich weit unten steht "berufliche Tätigkeit" mit Verdienstgrenzen.
Hoffe, das war das, was Du brauchst.
LG
Miky
Patricia
21.10.2003, 11:47
ich bekomme Studienbeihilfe und Familienbeihilfe (über meine Eltern)!
Die Verdienstgrenze liegt dabei für unselbständige Beschäftigung bei 7.195 Euro --> bei selbständiger niedriger!!
auf www.stipendium.at findest du einen Haufen Infos darüber!
lg Patricia