c724139
25.11.2003, 15:34
...hat jemand die vollständigen Lösungen der Übungsbsp aus dem Skript von Sauerwein?
...wäre super für die Klaururvorbereitung!
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Vollständige Version anzeigen : BWL 1 - Sauerwein c724139 25.11.2003, 15:34 ...hat jemand die vollständigen Lösungen der Übungsbsp aus dem Skript von Sauerwein? ...wäre super für die Klaururvorbereitung! Loomy 25.11.2003, 20:28 er fragt ja im prinzip eh nur das, was wir in der stunde an übungsbeispielen gemacht haben...(in die richtung zumindest) lg c724139 25.11.2003, 23:10 ...ja schon - aber ich war nicht immer dort... bist du auch im PS und kannst du mir bitte genau sagen welche Bsp er gemacht hat? danke... Loomy 26.11.2003, 09:13 Block A, Übungsbeispiele 1, 2, 3, 4, 5 und 6 Block B, Übungsbeispiele 1, 2 und 3 Block C, Übungsbeispiele 2, 3 und 4 das wars lg c724139 26.11.2003, 09:21 Vielen Dank für deine rasche Info... nur noch eine letzte Bitte: mir fehlen die Aufgaben A6 und C4... kööntest du mir bitte den Lösungsweg skizzieren weil ich nicht genau weiß wie die richtige Lösung ist... Vielen Dank nochmal! p.s. macht du auch die Klausur - und kannnst du auch die restlichen Bsp? Loomy 26.11.2003, 14:23 stell dir A4 und C4 am abend rein....hab grad die unterlagen nicht bei mir muss dazusagen, dass ich dieses ps wiederhole....und hab die anderen beispiele nicht wirklich durchgeschaut, weil eigentlich die bsp. reichen, zumindest wenn man sie vom prinzip her verstanden hat :-) lg und am abend folgt der rest Loomy 26.11.2003, 18:28 C4: 30000 für betriebliche Zwecke --> 30000 notwendiges Betriebsvermögen (betriebliche Verbindlichkeiten) 10000 für private Zwecke --> 10000 notwendiges Privatvermögen (private Verbindlichkeit; darf nicht bilanziert werden) 10000 für Darlehen --> 10000 sonstiges Privatvermögen (oder gewillkürtes Betriebsvermögen-natürlich nur bei §5 Gewinnermittler, oder notwendiges Betriebsvermögen, wenn man an zB Mitarbeiter oder Kunden vermieten würde; die Zinsen müssen auch aufgeteilt werden Loomy 26.11.2003, 18:40 A6: Einnahmen (180.000:1,2) +150000 Miete 36.000.- (=1.000/Monat*11) - 11.000 Strom etc. 4.800 (4.800/1,2) - 4.000 PC 2400 ((2400:1,2):4) - 500 Telefon (120:1,2=100) - 1.100 Löhne -35.678 Büromaterial (600:1,2) - 500 Porti - 341 Wareneinkauf bez. -82.530 _______________________________________ 14.351.- hoff das is nicht zu verwirrend lg jk 02.12.2003, 19:15 muss man nicht von den 14351,- 4774 abziehen, was dann 9577,- wären (Summe VSt: 25226 - USt Zahllast von 30000 = -4774,-) Gruss c724139 03.12.2003, 08:47 ...ja das wäre interessant ob man bei der Einnahmen Ausgaben Rechnung Vst Abzugsberechtigt ist oder nicht... ...vielleicht heißt aber Nettomethode dass keine Steuer berücksichtigt wird... wenn Steuer, dann würde ich aber auch auf ein anderes Ergebnis kommen: für die Mieten nicht 7200 Vst sondern 2200 Vst... außerdem würde mich noch interessieren wie das bei der Abschreibung ist: Bsp Autoabschreibung nach Steuer- und Handelsrecht - nimmt man da immer die Nettobetrage oder? Gruuss Diablo 03.12.2003, 09:01 Als gewerbetreibender kann man immer Ust abziehen wenn es für die eigne Firma verwendet wird bis auf ein bar ausnahmen.(wenmn mich nicht alles täuscht z.b. ein PKW) die Vst wird ja abgezogen dann kann man nur den Rest abschreiben c724139 03.12.2003, 09:18 ...also beim konkreten Bsp der Autoabschreibung: unterschidl. Nutzungsdauer HR und SR - nimmt man den Nettobetrag? Miky 03.12.2003, 10:34 Normalerweise ist man immer vorsteuerabzugsberechtigt, außer bei PKWs. (ich glaub, auch bei Händis gibts eine Sonderregelung, müsst ich jetzt aber nachschauen). Deshalb wird die Vorsteuer zum Aufwand (wenn im selben Jahr abziehbar) oder zum Anlagevermögen (wenn länger als ein Jahr genutzt), weshalb man dann vom Betrag inkl. Vst. die Abschreibungen vornimmt (handelsrechtlich). Steuerrechtlich ist das ganze ein wenig komplizierter: In Österreich sind max. 34.000 Teuro Anschaffungswert steuerlich abzugsfähig, und von diesem Betrag schreibt man ab (bzw. schliesst in der Mehr-Weniger-Rechnung den zuviel eingebuchten Aufwand für Abschreibungen wieder aus = Luxustangente) Die laufenden Ausgaben (Benzin, Versicherung usw.) werden in einen wertabhängigen und in einen wertunabhängigen Teil aufgeteilt.: Der wertabhängige (z. B. Versicherung) muss im gleichen Prozentsatz wie oben gekürzt werden, der wertunabhängige könnte eigentlich voll als Aufwand gelten. Ich schreibe könnte, weil man noch berücksichtigen muss, ob der PKW für private Zwecke genutzt wurde: Dann sind die Spesen anteilsmäßig wiederum nicht abziehbar, denn die privaten Aufwendungen haben ja mit den betrieblichen nix zu tun. Diese Regelungen gelten für PKW. Es gibt aber auch Fahrzeuge, bei denen sowohl die Vorsteuer voll abziehbar ist, als auch die vollen Anschaffungskosten abgeschrieben werden dürfen (z. B. Lastwagen, Busse, usw.) Dann gibt es da noch so einen Grenzbereich, das sind die mehrsitzigen PKW (z. B. Renault Espace oder Mercedes Vito oder so ähnlich), bei denen der österreichischen Gesetzgeber genau eine Liste herausgegeben hat, welches er als Firmenauto=Vorsteuer abziehbar betrachtet. (Deshalb auch immer wieder der Hinweis in der Werbung: Vorsteuer abziehbar. ) Verwirrend, gell? :lol: Wenn Du darauf bestehst, Dich damit quälen zu wollen, schick ich Dir ein Excel-Beispiel, wo Du's nachrechnen kannst. :wink: Auf jeden Fall: Es gibt Gesetze über die Vorsteuer, und es gibt das Steuerrecht. Diese beiden haben miteinander nix zu tun (ok, fast nix): Wenn im Vorsteuergesetz steht, dass die Vorsteuer abzugsfähig ist, heißt das noch lange nicht, dass auch der Aufwand im Steuerrecht abzugsfähig ist, sondern man muss da erst mal nachsehen, wie es dort geregelt ist!!! LG Miky |
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