Nella
21.11.2005, 12:50
Hallo!
Bräuchte bitte eure Hilfe:
Zitat: Stipendium.at
"Wird bei der Einkommensbewertung das Brutto- oder das Nettoeinkommen herangezogen?
Beim Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes handelt es sich weder um das Brutto- noch um das Nettoeinkommen; vielmehr sind vom Bruttoeinkommen der Sozialversicherungsbeitrag und die Sonderausgaben- u. Werbungskostenpauschale abzuziehen."
Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale sind immer gleich, schon klar. Wie schauts da mit dem genauen Sozialversicherungsbeitrag aus? Habt ihr da eine Ahnung?
Bräuchte dringend die genauen Zahlen!
Herzlichen Dank!
LG Nella
Bräuchte bitte eure Hilfe:
Zitat: Stipendium.at
"Wird bei der Einkommensbewertung das Brutto- oder das Nettoeinkommen herangezogen?
Beim Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes handelt es sich weder um das Brutto- noch um das Nettoeinkommen; vielmehr sind vom Bruttoeinkommen der Sozialversicherungsbeitrag und die Sonderausgaben- u. Werbungskostenpauschale abzuziehen."
Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale sind immer gleich, schon klar. Wie schauts da mit dem genauen Sozialversicherungsbeitrag aus? Habt ihr da eine Ahnung?
Bräuchte dringend die genauen Zahlen!
Herzlichen Dank!
LG Nella
