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Thema: Anrechnung Diplomarbeit nur bis 01.01.2011 möglich??

  1. #1
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    Anrechnung Diplomarbeit nur bis 01.01.2011 möglich??

    Hallo!

    Habe meine BWL DA fertig und möchte diese auch für VWL anrechnen lassen....hat jemand Erfahrung damit....was muss ich tun?

    Danke

  2. #2
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    Avatar von BastiS7
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    soviel ich weiß das ganze mitm Prof. Sutter absprechen, oder?

  3. #3
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    Avatar von MadMaster2000
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    hi,

    ja genau - einfach einen termin mitn sutter machen und dir anrechnen lassen.

    noch was: falls die UG-Novelle 2009 im Oktober beschlossen wird (abgestimmt wurde ja bereits), dann gibt es eine übergangsfrist bis 1.1.2011 - danach kann man sich keine arbeiten mehr für ein anderes studium anrechnen lassen.

    grüße

  4. #4
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    Zitat Zitat von MadMaster2000 Beitrag anzeigen

    noch was: falls die UG-Novelle 2009 im Oktober beschlossen wird (abgestimmt wurde ja bereits), dann gibt es eine übergangsfrist bis 1.1.2011 - danach kann man sich keine arbeiten mehr für ein anderes studium anrechnen lassen.
    woher hast du denn diese info mit der übergangsfrist? es gibt ja gerüchte, dass ab 1.10.2009 (!) keine anrechnung mehr geht.
    schreibe gerade diplomarbeit in bwl und möchte es mir für powi anrechnen lassen, wenn es da eine frist gibt brauche ich nicht bereits im august abzugeben. vl kann die info mit der übergangsfrist jemand bestätigen?

  5. #5
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    Avatar von MadMaster2000
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    steht so in der regierungsvorlage:

    „Zu Z 117 (§ 85):
    Die Bestimmungen über die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten sowie künstlerischen Diplom-
    und Masterarbeiten (§ 85 in der geltenden Fassung) sollen entfallen, da diese wissenschaftlichen und
    künstlerischen Arbeiten zentraler Bestandteil jedes Studiums sind und es daher nicht (mehr) möglich sein
    soll, auf der Grundlage einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit mehrere Studien abzuschließen.

    Auf Anträge auf Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten bzw. künstlerische Diplom- und Masterarbeiten,
    die vor dem 1. Jänner 2011 gestellt wurden, wird aber § 85 in der derzeit geltenden Fassung
    weiterhin anzuwenden sein (§ 143 Abs. 19).“
    http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user...vorlage_UG.pdf

    hoffe das hilft.

  6. #6
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    danke für die info!
    hoffe das wird auch an der sowi so angewandt...

  7. #7
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    Avatar von MadMaster2000
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    da muss sich auch die sowi daran halten, wenn das die regierung so vorschreibt...

  8. #8
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    hallo leute,

    bin auch erleichtert, dass es für die anrechnung von diplomarbeiten jetzt doch zumindest eine übergangsfrist geben wird.

    weiß jemand von euch, ob man sich eine (bereits im erstfach beurteilte) diplomarbeit fürs zweitfach anrechnen lassen kann, bevor man im zweitfach den 2. abschnitt fertig hat?

    sonst wirds bei mir nämlich stressig.

    lg, pina

  9. #9
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    Avatar von MadMaster2000
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    ja, das geht auf alle fälle. du kannst ja eine diplomarbeit jederzeit im 2. Abschnitt beginnen und abgeben.

    Grüße

  10. #10
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    ja super, danke für die schnelle antwort.

    hab nämlich mal gehört, dass man eine diplomarbeit erst einreichen kann, wenn man den 2. abschnitt eingereicht hat. dann ist das wohl blödsinn.

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