wenn du sie einzahlst, aber doch noch in der nachfrist fertig wirst kannst sie wieder zurückfordern. ansonsten könntest du sie im notfall auch noch im april mit 10% (?) aufschlag zahlen.....
hallo.
ich habe eine frage. ich schreibe meine letzte prüfung am 17.märz und wenn alles gut geht bin ich dann mit meinem studium (mit meinen nerven auch) fertig. die frist um die studiengebühren einzubezahlen endet mit 30.3. glaubt ihr ich sollte sie zur vorsicht einbezahlen? denn fr. unterweger braucht doch auch ein bißchen bis sie alles fertig hat.
keine ahnung wie ich das machen soll. vielleicht könnt ihr mir helfen?!
LG elskling
wenn du sie einzahlst, aber doch noch in der nachfrist fertig wirst kannst sie wieder zurückfordern. ansonsten könntest du sie im notfall auch noch im april mit 10% (?) aufschlag zahlen.....
das kommt ja darauf auch an wie lange die zum korrigieren der letzten prüfung brauchen und dann frau unterweger im prüfungsamt. oder? meine diplarbeit hab ich schon eingereicht. muss nur noch die FW und meine letzte prüfung. wie lange dauert das dann? was glaubst du?
vielen dank für deine antwort!
LG tanja
die fristen weiß ich nicht, aber ich denke du kannst ca. bis zu einem Monat für die Note rechnen und nochmal einen für's 2. Diplzeugnis. Sonst kannst auch abwarten bis april, wenn es dir um die 10% aufschlag zu schade ist, dann zahl sie gleich ein, dann gehst auf nummer sicher - in beiden fällen.
danke für deinen rat...
LG elskling
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