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Thema: Studienabschluss und bürokratischer Hindernislauf - auch mit Vollmacht möglich?

  1. #1
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 51
    Avatar von Thomas
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    Studienabschluss und bürokratischer Hindernislauf - auch mit Vollmacht möglich?

    Hallo,

    eine kurze Frage: Ist es möglich, den ganzen bürokratischen Kram am Studienende inklusive Einreichung der Diplomarbeit jemanden anzuvertrauen, der eine Vollmacht besitzt? Ich stehe nämlich vor dem Problem, dass ich ab 22. Februar nicht mehr im Lande weile und sich daher der Carnossagang ins Prüfungsamt ev. nicht ausgeht.

    Wisst ihr was darüber? Kennt ihr vielleicht jemanden, der das schon so gemacht hat?

    Vielen Dank gleich mal im Voraus für eure Antworten!

    Grüße

    Thomas
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  2. #2
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    Avatar von Socke
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    Also bei Medizin funktioniert das. Man muss aber eine Gebühr für die Vollmacht bezahlen.

  3. #3
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 51
    Avatar von Thomas
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    Hallo Socke,

    vielen Dank für deine rasche Antwort!

    Weißt du, wieviel diese Gebühr beträgt?

    Grüße

    Thomas
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  4. #4
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    Avatar von Socke
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    Tut mir leid, da kann ich mich nicht mehr erinnern, glaube aber es war ein Betrag zwischen 20-20€. Aber möglicherweise muss man das auf der Sowi nicht bezahlen. Meine Erfahrungen beziehen sich auf das medizinische Dekanat, wohl gemerkt zu einem Zeitpunkt, zu dem die medizinische Fakultät noch der Leopold-Franzens Universität angehört hat.

  5. #5
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    Avatar von Thomas
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    Hallo noch mal,

    vielen Dank für deine Infos!

    Grüße

    Thomas
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  6. #6
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von Socke
    Tut mir leid, da kann ich mich nicht mehr erinnern, glaube aber es war ein Betrag zwischen 20-20€. Aber möglicherweise muss man das auf der Sowi nicht bezahlen. Meine Erfahrungen beziehen sich auf das medizinische Dekanat, wohl gemerkt zu einem Zeitpunkt, zu dem die medizinische Fakultät noch der Leopold-Franzens Universität angehört hat.

    Handelt es sich dabei nicht eher um den Betrag für die notarielle Beglaubigung? Falls es so ist, muss man das für jede Vollmacht bezahlen, egal auf welcher Uni/Fakultät man sie verwendet. Es kann höchstens sein, dass einzelne Stellen auf eine notarielle Beglaubigung verzichten und auch eine "einfache" Vollmacht mit bloßer Unterschrift gelten lassen. Glaub allerdings nicht, dass das ausgerechnet beim SoWi Prüfungsamt der Fall ist

  7. #7
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    Avatar von Socke
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    Das wäre schon möglich, aber die Vollmacht hat definitiv noch kein Notar oder sonstjemand zu Gesicht bekommen. Die Vollmacht wurde unterschrieben, ist dann zwei Wochen bei mir Zuhause gelegen und dann bin ich damit aufs Dekanat und habe das geregelt - natürlich mit dem Beleg der Einzahlung für die Vollmacht.

  8. #8
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 51
    Avatar von Thomas
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    Hallo,

    an wen ist der Betrag dann eigentlich gegangen? An die Uni?

    Grüße

    Thomas
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  9. #9
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    Avatar von Socke
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    Da bin ich jetzt leider überfragt, da ich den Beitrag nicht selbst bezahlt habe - ich wurde in diesem Fall bevollmächtigt - aber ich gehe davon aus, dass dieser Betrag an die Uni geht (möglicherweise mit der Begründung Mehraufwand)

  10. #10
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 51
    Avatar von Thomas
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    Ok. Vielen Dank noch mal für deine Antwort. Damit habe ich schon mal eine erste Ahnung, was mich im Falle des Falles erwarten könnte.

    Grüße

    Thomas
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