Was passiert eigentlich wenn man nach dem dritten Versuch bei einer Einführung noch ungenügend hat?Darf man dann die Einführungen nächstes Jahr nochmal wiederholen oder bekommt man keine weiteren Versuch?
danke
mfg
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Was passiert eigentlich wenn man nach dem dritten Versuch bei einer Einführung noch ungenügend hat?Darf man dann die Einführungen nächstes Jahr nochmal wiederholen oder bekommt man keine weiteren Versuch?
danke
mfg
soweit ich das mitbekommen habe, kann man diese prüfungen beliebig oft wiederholen...
bin mir aber nicht sicher!
Die Einfürhungsklausuren kann man nicht beliebig wiederhohlen. Beim dritten Antritt sollte man sie dann spätestens bestehen. Scheitert man erneut, dann erfolgt eine kommisionelle, mündliche Prüfung in dem betreffenden Fach. Erneutes durchfallen bedeutet dann eine austria-weite Sperrung für Wirtschaft den den Unis. So hab ich das verstanden...
ja stimm ich dir zu..is des nich generell so an den österreichischen unis?also dass man 3mal schriftlich antreten darf un dann noch ein viertes mal kommisionell?
is es nit möglich sich von iww auf bwl um zumelden und dann die einführungen normal zu machen nextes semester?
Also ich habe mim Prof. Bank gesprochen und er hat mir versichert das man so oft antreten kann wie man will weil es ja keine prüfungen sind die im lehrplan stehen sondern prüfungen von der öh, das man verhindert das sich leute einfach einschreiben und dann nicht kommen. Aber schreib ihm am besten eine E-mail er sendet dir sicher eine Antwort zurück.
Bei mir war es nämlich so, das ich zu Buchhaltung angetreten bin ohne das die Vorlesung schon angefangt hat und die leute von der öh mich gefragt haben ob das schon erlaubt ist. Habe jedoch vorher den Bank gefragt und der hat mit eben erzählt das das erlaubt ist weil es ja keine prüfungen nach lehrveranstaltungsplan sind sondern diese Prüfungen von der ÖH gewünscht worden sind zur Begrenzung und Aussortierung von Studierenden die einfach nur bwl oder so studieren weil sie noch nicht wissen was sie wollen.
lg julia
Ich finde es schon ein wenig treist, die Einführung der Zugangsbeschränkung der ÖH anzulasten :shock: :shock: :shock:Manche scheinen der ÖH alles anzulasten wollen...Zitat:
Zitat von csag2262
Also diese Aussage kommt nicht von mir persönlich und sie hat mich auch ein bisschen verwundert, wollte hier nur die Frage beantworten mit der Antwort welche ich vom hrn bank bekommen habe, war aber von meiner seite aus sicher kein angriff gegen die öh!
lg julia
Es geht hier weniger um die ÖH sondern es ist ja allgemein bekannt, dass letztes Jahr der EuGH sein Urteil verkündet hat und schlussendlich diese Zugangsverfahren eingeführt worden sind.
Das der Bank solche Aussagen tätigt, ist ja auch nett. Die Fakultätsleitung agiert und regiert im Sinne der Profs und der Uni und den Sündenbock sucht man bei den Studierenden....
Zitat:
Zitat von csag2262
wurden die elv nicht offiziell eingefuehrt, da aufgrund des eugh urteils ein ansturm von ausländischen studenten im letzten semester befuerchtet wurde und um die kapazitäten(studienplätze) relativ fair zu verteilen, klar hat dieser pruefungsmodus denn verantwortlichen sicher auch gepasst - es konnte auch der ansturm auf die hauptfächer mal um ein semester aufgeschoben werden und man hat gleich einmal einen "objektiven" test zum studenten vergleichen, ausserdem wollte man anscheinend durch ein relativ gleichmäßiges startniveau auch die durchfallsquoten in bwl und vwl reduzieren,
also, dass diese in dieser art von pruefungen von der oeh gewuenscht wurden kommt mir doch ein bißchen weit hergeholt vor oder hast du ein statement von der oeh, kann ja auch sein, dass ich mich irre