Wer BWL 1 oder einen anderen Kurs an einer anderen inländischen Uni absolvieren möchte, muss sich dazu hier exmatrikulieren (in der Studienabteilung) und an der jeweiligen Uni immatrikulieren. Ansonsten ist eine Anerkennung der Leistungen nicht möglich! (vgl. § 63 (8) u. (9) UG 2002).
heißt das, dass wenn ich BWL I in wien machen möchte, gar nicht in innsbruck studieren kann???