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frage 3. nov 04
hallo,
habe probleme mit folgenden 2 fragen aus der klausur vom 3. nov 04
nach der maßgeblichkeit bilden der handelsrechtl. Jahresabschluss und die steurerrechtl. Rechtslegung eine Einheit
k.a. ob das richtig oder falsch ist.... (bringe das mit dem ein- und zweikreissystem durcheinander...)
Wird handelsrechtlich eine längere Nutzungsdauer einer Maschine unterstellt als steuerrechtl, so führt dies c.p. zu passiven latenten Steuern
ich hätte gesagt ja, aber nur in den Jahren in denen auch steuerrechtl. noch abgeschrieben wird, dann nicht mehr....
danke im voraus...
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ganz einfach wenn handelsrechtslicher gewinn und steuerrechtlichen gewinn übereinstimmen ist die maßgeblichkeiten gegeben!
also es ist es richtig
zu 2.
wenn steuerrechtliches ergebnis niedriger als handelsrechtliches ist werden passiv latente steuern gebildet... längere nutzungsdauer im handelsrecht bedeutet weniger afa und höheren gewinn... damit stimmt diese ausage.
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