Kann mir bitte jemand weiterhelfen, bin im Moment vollkommen verwirrt. Es geht um eine alte FP-Frage:
gegeben sind:
protokollierte EU vorläufigen hr Gewinn
Vorschreibungen GSVG
ESt VZ
Privatentnahmen
stl. MWR
muss ich dann, den hr Gewinn hernehmen die MWR dazu nehmen, da wir im Steuerrecht diese Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennen? Und dann noch die Privatentnahmen +, da diese ja zum Gewinn gehören. Dann die Versicherungen weg und dann die Summe bilden und die ESt berechnen.
Stimmt das so? Bin mir vor allem was die MWR und die Privatentnahmen angehen unsicher.