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Unterschrift mit Mag.?
hallo!
vor einiger zeit hatten ein paar leute und ich eine diskussion darüber, ob man bei einer unterschrift den mag. titel auch hinzufügen muss. (also nicht beim computerausdruck, sondern bei der schriftlichen variante9 was denkt ihr darüber?
lg anny
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Man kann (darf) den akademischen Grad bei der Unterschrift anführen, muss es aber nicht. (arg § 88 Abs 1 Universitätsgesetz 2002).
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wenn du zum notar gehst wegen einer beglaubigten unterschrift (z. b. auf einem kaufvertrag), dann "musst" du tatsächlich mit titel unterschreiben.
man sollte bedenken, dass es meistens eher lächerlich wirkt, mit titel zu unterschreiben. allerdings ist es sehr belustigend, dass es immer wieder leute gibt, die glauben, man "muss" mit titel unterschreiben. man "muss" im regelfall ja auch nicht mit vor- und nachnamen unterschreiben...
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tja, manchmal kann es aber schon "hilfreich" sein, wenn man mit einem titel unterschreibt. z.b. bekommt man bei einem facharzt früher einen termin... (erfahrung von einem ing.) *g*
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das ist aber nur im schoenen oesterreich so ;-)
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ing?
titel?
*fgfgfg*
hehe
auch eine unterschrift mit xxx oder superman ist in österreich gültig
soviel dazu ;)
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Zitat:
Zitat von affengold
ing?
titel?
*fgfgfg*
für den muss man wenigstens noch "hart" arbeiten. nicht nur auf der uni rumsitzen, so wie wir studenten :D
hab mich aber trotzdem (oder gerade deswegen *g*) auch gegen den ing entschieden :oops: