Hi!
Muss ich mich eigentlich für die Übungen anmelden?
Wie sieht es da mit der Klausur aus?
Was ist wenn ich mich anmelde, zur Klausur aber nicht antrete?
MfG
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Hi!
Muss ich mich eigentlich für die Übungen anmelden?
Wie sieht es da mit der Klausur aus?
Was ist wenn ich mich anmelde, zur Klausur aber nicht antrete?
MfG
Hallo Volkswirt!
Wenn Du unter Übungen die Sowi - Proseminare meinst, dann gilt folgendes:
1. Man muss sich zu den Übungen bei der Computeranmeldung anmelden,
2. Klausuren - kommt immer auf den Kurs darauf an (wieviele, Stoffumfang etc...),
3. wenn Du nicht an der Klausur teilnimmst(unentschuldigt), wird das als Kursabbruch gewertet und Dir werden im Folgesemester bei der Computeranmeldung 300 Strafpunkte abgezogen. Siehe auch (Punkt 5):
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...rl_companm.pdf
4. Bei den Seminaren besteht in der Regel Anwesenheitspflicht - wobei man 2 Einheiten fehlen darf.
- Bei den juristischen Übungen meldet man sich soviel mir bekannt ist einfach in der ersten Veranstaltung bei dem LV_Leiter an.
- Klausuren - kommt hier auch wieder ganz auf den LV-Leiter an. (wieviele und Stoff etc..)
- Der Abbruch der Übung hat hier glaube ich auch keine Auswirkungen.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen :D
lg Stella1
ja würd mich auch interessieren wie das ist. in wire sind die übungen (z.b. für öffentliches und europarecht) ja kein muss. wenn ich mich aber trotzdem anmelde muss ich dann jede stunde erscheinen? und wie sieht das mit der klausur aus? gibts für die übung eine eigene klausur oder ist das die fachprüfung gesamt aus diesem kurs? also schrifltich und falls diese positiv dann mündlich?
danke und lg,
csag
Hallo!
Mit der Anwesenheit bin ich mir nicht ganz sicher, wird höchstwahrscheinlich auf den LV-Leiter drauf ankommen.
Eine Klausur muss man in der Übung soviel mir bekannt ist, schon schreiben - allerdings hat die nichts mit der FP zu tun. Du kannst die ja auch ohne Übung machen.
lg Stella1:D