Hallo hab bezüglich BWL1 Auer einige MC-Fragen, wo ich nicht es genau weiss.
1.) Die Baraufnahme eines kurzfristigen Bankkredits führt zu einer Erhöhung des working capitals? (Falsch oder?)
2.) Wird handelsrechtlich eine längere Nutzungsdauer einer Maschine unterstellt als steuerrechtlich, so führt dies ceteris paribus zu passiven latenten Steuern? (Richtig oder?)
3.) Im Falle steigender Einkaufspreise ist der Wareneinsatz bei Bewertung der Vorräte auf Basis FIFO ceteris paribus niedriger als bei Bewertung auf Basis von LIFO? (Richtig oder?)
4.) Der Barkauf von Sachanlagevermögen verbessert die goldene Finanzierungsregel? (Falsch oder?)
5.) Die Rückzahlung eines Bankkredits durch Überweisung vom Konto "Bankguthaben" verbessert ceteris paribus die Eigenkapitalquote eines Unternehmens? (Falsch oder?)
6.) Im Falle steigender AK führt die Bewertung von Vorräten auf Basis von FIFO im Vergleich zum LIFO in der Bilanz zu einem höheren Vorratsbestand? (Richtig oder?)
7.) Im Jahr des Barkaufs einer Maschine des AV ist der Cashflow niedriger als der Gewinn (Nutzungsdauer der Maschine 5 Jahre linear)?
8.) Ist die Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens höher als der Fremdkapitalzinssatz, so kann das Unternehmen über eine steigende Verschuldung die Eigenkapitalrentabilität erhöhen?
9.) Der Bareingang von kurzfristigen Forderungen verbessert das working capital?
10.) Im Fall eines hohen Eigenkapitalanteils ist der in GuV ausgewiesene Gewinn ceteris paribus kleiner als im Fall eines hohen Anteils von verzinslichem Fremdkapital?
11.) Bei einem Bareingang von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist der operative Cashflow höher als der Gewinn gemäß GuV?
12.) Die Tilgung eines kurzfristigen Bankkredits durch Banküberweisung vermindert das working capital?
Danke euch schon im voraus für die Antworten :D
lg