Deckungsbeitrag bei alter Klausur
1.Der Deckungsbeitrag je Kostenträger bleibt unter Voraussetzung gleich bleibender Preise bei Beschäftigungsänderung konstant.
falsch, oder?
2.In der GPKR wird von einem linearen Verlauf der Sollperiodenkosten ausgegangen. Damit entsprechen die beschäftigungsvariablen Sollkosten dem proportionalen und damit den Grenzsollkosten.
3. Die Problematik Nutzkosten-Leerkosten kann bei der Entscheidung über die Annahme eines Auftrages relevant sein.
Weiß bitte jemand die Lösung?