Zitat:
Zitat von kater2005
ausserdem wäre es nett, wenn jemand darauf eine antwort hätte, was mit denjenigen passiert, die den 1. studienabschnitt nicht vor 1. okt. beenden können. kann doch nicht sein, dass man dann alle neuen kurse nachmachen muss, das wär ein mehraufewand von 2 semestern?? weiß jemand bezüglich dieser thematik etwas, da ich mir nicht vorstellen kann, dass da nach der äquvalenzliste bei den anrechnungen vorgegangen wird.
lg, kater
Ich kopiere euch nun den Abschnitt "Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen" hinein. Verstehe tu ich das ganze auch nicht, aber vielleicht wird jemand andere(r) daraus schlau:
Zitat:
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§ 13 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Der Studienplan für die Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften tritt mit dem der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck folgenden 1. Oktober in Kraft.
(2) Auf ordentliche Studierende, die vor Inkrafttreten dieses Studienplans das Studium der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften an der Universität Innsbruck begonnen haben, ist der bisherige Studienplan in der am 31.7.1997 geltenden Fassung anzuwenden. Ab Inkrafttreten des vorliegenden Studienplans sind sie berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Sie können sich ab dem Inkrafttreten des vorliegenden Studienplans diesem unterstellen.
(3) Die Studienplanänderung in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 21.7.2005, 44. Stück, Nr. 175 tritt am 01.10.2005 in Kraft und ist auf alle Studierenden anzuwenden. Auf jene Studierenden, die bereits nachweislich an der Orientierungslehrveranstaltung teilgenommen haben, sind die Änderungen der §§ 2 bis 6 nicht anzuwenden.
(4) Die Studienplanänderung in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom XX.2007, XX. Stück, Nr. XX, tritt am 1.10.2007 in Kraft und ist auf alle Studierenden anzuwenden.[...]