Frage zum Schuldrecht - Holschuld und Bringschuld
hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
In Barta 2000 S. 240 steht:
Ob es sich bei einer Leistung um eine Holschuld oder eine Bringschuld handelt ist entweder im Vertrag geregelt oder ergibt sich aus der Natur und dem Zweck des Geschäfts oder ist dem Gesetz zu entnehmen.
Was ist aber im Zweifelsfall anzunehmen? Also wenn es nicht aus den oben angeführten Punkten ersichtlich ist.
Meines Wissens handelt es sich im Zweifelsfalls bei
Geldschulden um Bringschulden und bei
Sachschulden um Holschulden.
Kann mir das jemand bestätigen?
Danke
Martin