Hi Leute,
Weiß jemand, wie ich die Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung bewerten muss/kann/soll?
Darf ich als Prüfer auch Beraten?
Danke für eure Antworten.
MFG Lisa
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Hi Leute,
Weiß jemand, wie ich die Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung bewerten muss/kann/soll?
Darf ich als Prüfer auch Beraten?
Danke für eure Antworten.
MFG Lisa
weiß nicht ob das stimmt, aber ich vermute mal: laut sarbanes-oxley act sind beratungsleistungen grundsätzlich verboten. hier werden buchführung, jahresabschluss erstellung + implementierung, interne revision, übernahme von mangementfunktionen und und und angeführt. die empfehlungen der kommission lauten dazu: nicht gefährdet ist die unabhängigkeit des prüfers bei mechanischen buchhaltungstätigkeiten und bei der unterrichtung des mandanten über anwendbare rechnungslegungssysteme und bewertungsmethoden.
so, dass kann man natürlich noch viel ausführlicher beantworten. hoff das hilft dir weiter.
Ja, danke, für die rasche Antwort. Es hat mir weitergeholfen.
MFG Lisa
bei dem ersten beispiel von der fp im juli war der prüfungsassistent früher angestellter bei der gmbh. es steht überall dass der prüfer selber nicht im angestelltenverhältnis sein darf aber der assistent? wahrscheinlich auch nicht, aber wo find ich das?