hallo liebe kollegenInnen,
also ich habe vorhin das mail von prof bank (barbara wösch) erhalten, wo das weitere verfahren mit den sog. "härtefällen" erklärt wird... da ich auch zu den sog. härtefällen zähle, habe ich leider eine frage an euch!
was bitte bedeutet das
der erste punkt ist mir schon klar - nur wie ist der 2. gemeint? soll man da einen ausdruck seiner zeugnisse mitbringen, damit er sieht was einem noch fehlt, oder reicht es auch aus, wenn ich aufschreibe welche kurse mir noch fehlen??Zitat:
schriftlich abgeben (E-Mails werden nicht akzeptiert!):
- Ausdruck „Meine Anmeldungen“ als Nachweis über das Anmeldeverhalten
- Liste der noch offenen Module/Kurse für den gewünschten Studienverlauf
hoff jemand hat das besser verstanden als ich...
danke für eure antworten
lg
cherry