Spezialfall: ab wann fängt 2ter Abschnitt an?
Grüße!
In den 2ten Abschnitt "rutscht" man ja bekantlich schon sobald man die letzte Prüfungsleistung aus dem 1sten Abschnitt absolviert hat, d.h. ich hab noch 5 Semester Zeit mein Diplomstudium abzuschließen...
Hab jetzt aber ne Frage ob ich wohl nicht doch wiedereinmal ein kleines Schlupfloch im System entdeckt habe:
Ich alter "Lausa" hab mich u.a. für Wirtschaftsrecht angemeldet u auf Wirtschaftsrecht auch einen VWL-Kurs gemacht, sprich im LFU scheint der Kurs bei mir unter Wirtschaftsrecht auf...und jetzt an die Experten der SOWI-Richtlinien:
Wie werde ich in so einem Fall behandelt, als jemand der den 1sten Abschnitt absolviert hat oder als Schlitzohr dem halt der VWL-Kurs fehlt und theoretisch den 2ten Abschnitt anfangen könnte...:twisted:
lg
Felix