hallo zusammen,
kann mir vielleicht jem beantworten, was die RECHTSFOLGEN der Unterscheidung zw. öff. Recht und Privatrecht sind?
danke
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hallo zusammen,
kann mir vielleicht jem beantworten, was die RECHTSFOLGEN der Unterscheidung zw. öff. Recht und Privatrecht sind?
danke
Da hätt i mir folgendes gedacht:
Im Privatrecht erfolgt die Rechtsdurchsetzung auf der Ebene der ordentlichen Gerichte (Landes-, Bezirksgericht,…) und im öffentl. Recht durch Verwaltungsrechtswege. Im Verwaltungsrechtsweg darf man sich dann selbst vertreten, wohingegen vor ordentlichen Gerichten ein Anwalt nötig ist.
Bei dieser Frage bin ich mir aber auch nicht ganz sicher.
Wie ist denn die Antwort zur Frage "Wodurch unterscheidet sich einfaches Recht vom Verfassungsrecht?"?
hätte gedacht:
Verfassungsrecht = Rechtsnorm oberster Stufe – Staatsorganisationsrecht und Grundrechte
- es tritt immer dort ein wo der Staat Rechtsbeziehungen mit einseitiger Anordnungsbefugnis (Hoheitsgewalt) anordnen kann.
bin mir aber auch nicht ganz sicher, was genau der Unterschied ist.
was hast du bei dieser frage für ne antwort:
Welche besondere Interpretationsmethode gibt es im öffentlichen Recht?
Hab ich mir auch so ähnlich gedacht.
Die Frage mit den Interpretationsmethoden hab ich gar nicht. Ebenso bin ich mir bei der Frage: Nach welchen Grundbegriffen werden Rechtsvorschriften ausgelegt? nicht sicher. Das haben wir alles in der VO nicht so richtig durchgemacht und im Stolzlechner find ich's auch nicht...
eben, das ist auch mein problem. sollt ich noch was herausfinden werd ich es hier posten
Hab gerade was im Stolzlechner gefunden zur Frage mit den Interpretationsmethoden:
Wortinterpretation, systematische Auslegung, historische Auslegung, Zweckauslegung, Analogie, Judikatur und Literatur (siehe Seite 26 Buch)
Keine Ahnung ob das stimmt, das haben wir aber auf jeden Fall nicht in der VO gemacht.
Herr Walzl hat sich den Fragenkatalog anhand seiner Inhaltsübersicht spontan ausgedacht, hat dabei aber nicht bedacht, dass er einiges davon in der VO gar nicht durchgenommen hat.
Die unterschiedlichen Rechtsfolgen zwischen ÖR und PR hat csag3796 meiner Meinung nach richtig beantwortet.
Verfassungsrecht unterscheidet sich vom einfachen Recht dadurch, dass es schwerer zu erzeugen und zu ändern ist (mind. 50% der Abgeordneten des NR müssen anwesend sein, 2/3 der abgegeben Stimmen müssen dafür sein, in bestimmten Fällen ist auch eine Volksabstimmung erforderlich), und weiters muss Verfassungsgesetz in den Gesetzestexten als solches besonders gekennzeichnet sein.
Als besondere Interpretationsmethode des ÖR hat Walzl letzen Freitag die "Versteinerungstheorie" genannt (obwohl ich das aus dem Stolzlechner so nicht herausgelesen hätte). Die anderen Interpretationsmethoden hat ja csag3796 schon gepostet (obwohl wir die meines Wissens nach in der VO auch nicht behandelt haben). Auch bin ich mir nicht sicher, was der Unterschied zwischen Historischer Auslegung und Versteinerungstheorie ist, die klingen für mich sehr ähnlich.
Vielleicht stehen im Buch vom Walzl die direkten Antworten auf seine Fragen? Ich habe sein Buch leider nicht.
hallo zusammen,
vielen Dank für eure Hilfe!
Bin mir noch bei folgenden Fragen unsicher:
Nach welchen Prinzipien wird der Nationalrat gewählt?
Wem kommt hinsichtlich der Erlassung von Bundesgesetzen das initiative Recht zu?
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen!
Danke im Voraus!
NR Wahl Prinzipien:Zitat:
Zitat von csaf2551
Allgemeines Wahlrecht
Gleiches WR
Unmittelbares WR
Persönliches WR
Geheimes WR
Freies WR
VerhältnisWR
Initiativrecht:
Bundesregierung
Nationalrat (mind. 5 Abgeordnete)
Bundesrat
Bundesvolk (via Volksbegehren)
kann mir bitte jemand die folgenden 4 Fragen beantworten? danke...
1. Welche große 3 Bereiche lässt sich d. Verwaltungsrecht gliedern?
2. . Was ist ein Verwaltungsträger, Organ und Organwalter?
3. Welche sind verfassungsrechtliche Prinzipien der Verwaltung?
4. Welche Rechtsschutz und Kontrolleinrichtungen kennen Sie?
danke...