Rechtprüfung am 27.03. - Walzel und Barta
Hi Kollegas!
Ein paar Fragen die hier unteranderem im Forum schonmal diskutiert wurden ich aber nunmal Klarheit schaffen möchte da die erste Prüfung im Februar ja schon von einigen Studenten geschrieben wurde. Bitte um Erfahrungsberichte!
Folgendes: Habe gehört, dass man für den 2. Termin im März gesperrt sein soll, wenn man bei der ersten Prüfung im Februar nicht angetreten ist.
Ich studiere IWW nach der alten Studienordnung und habe mich nur in der letzten VO beim Barta über die Liste angemeldet die er rumgehen lies und zwar für den Termin im Februar.
Bin dann nicht angetreten habe mich aber auch nicht abgemeldet oder so.
Habe mich jetzt für den 2. Termin im März über die Computeranmeldung angemeldet und die Anmeldung wurde auch genehmigt!
Kann ich jetzt antreten oder nicht??? Wer kann mir das sagen?
Nächste Frage wäre:
Was kam in der ersten Prüfung von Barta und Walzel dran?
Walzel müsste klar sein, der Fragenkatalog, bleibt nur die Frage, den mit den 30 Fragen oder den mit den 50 Fragen?
Was kam aus dem Stoffgebiet von Barta dran? Reicht es wenn ich die Zusammenfassung (17Seiten) lerne die hier im Forum auch zu finden ist oder ist das sogar zuviel? Hat der Barta alles vorgelesen was in der Zusammenfassung steht? Würde es auch reichen wenn ich nur die alten Klausuren von Barta lerne?
Bin Minimalist und würde meinen Lernaufwand gerne aufs geringste beschränken, und ich denke da bin ich nicht der Einzige!
Wäre euch überaus dankbar für ein paar Tips zum effektivsten und zeitsparensten Lernen für diese Klausur!
Stefan