Sollte es wirklich keine alten Klausuren von Treisch geben?:shock:
Hat niemand etwas zuhause?
Evt hat ja jemand eine Idee...
LG Toffi
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Sollte es wirklich keine alten Klausuren von Treisch geben?:shock:
Hat niemand etwas zuhause?
Evt hat ja jemand eine Idee...
LG Toffi
@ toffi: nein, es gibt wirklich keine alten klausuren, da die treisch die klausur immer gleich aufbaut und fast dasselbe bringt.
schau dir am besten ihren foliensatz an und wenn du die fallbeispiele nachvollziehen kannst, bzw. warum das so gerechnet wird (gesetz), dann ist die klausur kein problem!
sie bringt idR eine Fallstudie zum lösen, einen Lückentext oder du musst in einer Grafik die Pfeile einsetzen und evtl. eine Theoriefrage. Das ist alles.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!?
hallo!
meinst du reicht es nur den foliensatz zu können, oder soll man sich da die fallstudien vom ps auch anschauen??
danke, lg verena
also ich habe den kurs vor drei semestern absolviert, jedoch die fp erst heuer im März geschrieben. dazu habe ich mir lediglich den neuen foliensatz von der VO angeschaut und sonst nichts... zwar habe ich das buch von der treisch gelesen, was mir allerdings für die prüfung nichts gebracht hat.
wie gesagt, wenn du den foliensatz beherrscht und die fallstudien verstanden hast, ist die prüfung zu schaffen!!:)
hat jemand den kurs im SS 08 gemacht und könnte mir die lösung der check-up fragen schicken. eine bekannte möchte beim kommendne termin mitschreiben. ihr fehlen allerdings die lösungen. wäre super, wenn mir die jemand schicken könnte. (csae5588@uibk.ac.at) danke!!!
wenn du mir sagen kannst was genau du meinst, schick ich es dir gern.
unter check up fragen ist mir nichts bekannt. haben soweit ich weiß nur den foliensatz als lernunterlage von ihr. ????
:eek:
lg verena
Die lösungen sind alle in der Studia zu finden -> Kopiervorlage!
@verena: die fragen müssten sich am schluss des foliensatztes befinden!? sind keine mehr dort???
@lady: bin leider nicht mehr in innsbruck, so dass ich mir den foliensatz kopieren könnte! :???:
@ Andi: Danke, für die Hinweise.
@ all: Dann eröffnen wir doch jetzt einfach mal den heiteren Unklarheiten-Thread. Ich fange an.
Es geht um den irisch-britischen Fall S. 14 M-T-RL:
Auf der Lösungsseite S17 steht:
Wie hat das Empfängerland .....in nationales Recht umgesetzt?
Antwort: EuTaxDB, CA, Ireland, 8.3.3.3.: Indirekte Anrechnung ohne Anrechnungshöchstbetrag, wenn Mindestbeteiligungsquote 5%.
Das finde ich nicht. Weder den 8.3.3.3. noch sonstirgendwo die 5% Regel.
Wer weiß es besser?
LG Chris
hallo chris!
bin heute den ganzen tag im pc raum der uni bibliothek, vielleicht hast ja lust auch zu kommen. gemeinsam finden wir sicher leichter die lösungen, was meinst? meld dich einfach.
lg verena
8.3.3.3. Dividends
In compliance with the EC Parent-Subsidiary Directive (Council Directive 90/435/EEC of 23 July 1990, as amended by Council Directive 2003/123/EC), Ireland grants a credit in respect of foreign withholding taxes and underlying foreign taxes on profits in respect of dividends (and constructive dividends) if (broadly) the foreign taxes are borne by the paying company and arise in an EU Member State (not confined to the state of residence of the paying company). The parent company must be resident in Ireland and must own at least 5% of the share capital of the non-resident paying company. Relief will be granted where a subsidiary is regarded as a company in its home state even if it is considered to be transparent for tax purposes in Ireland.
Tax paid by lower tiers of subsidiary companies in EU Member States may be taken into account when granting credit relief, subject to meeting the 5% shareholding requirement at each tier.
das ist aus der ETDB, grant credit heißt soviel wie anrechnen und die 5 % beteiligung sind auch drin.
ich tu mir schon oft in deutsch schwer die gesetzestexte auf anhieb zu verstehen, aber auf englisch ist es manchmal echt eine herrausforderung.
lg v