Hallo, Ich habe heuer die VO Makro besucht und konnte bei den Prüfungen nicht mitschreiben (beruflich bedingt). Gilt dies dann als Prüfungsantritt? Bitte um Antwort, vielen Dank
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Hallo, Ich habe heuer die VO Makro besucht und konnte bei den Prüfungen nicht mitschreiben (beruflich bedingt). Gilt dies dann als Prüfungsantritt? Bitte um Antwort, vielen Dank
hi
also erstmal- hast du keine einzige mitgeschrieben? oder jetzt nur die abschlussklausur?
1. falls du ALLE nicht mitgeschrieben hast- dann gilt das (zumindest war es bisher) nicht als negativ- sondern du hast den kurs einfach nicht besucht! das heißt, du bekommst auch keine note und es gilt auch nicht als antritt- sondern du warst einfach nicht da und hast quasi auch nicht den kurs gemacht!
aber ACHTUNG: du darfst auch wirklich keine einzige leistung abgegeben haben (früher hat es auch onlinetests gegeben- das zählt als leistung, oder HÜs oder sonst was, bei der man eine beurteilung bekommt) sonst gilt das als antritt und du wirst auch als negativ beurteilt.
2. falls du beispielsweise die zwischenklausur geschrieben hast und die schlussklausur nicht gemacht hast- dann gilt das als antritt und du wirst dann, falls du eben die Sk nicht schreibst, als negativ gewertet und du hast somit auch einen antritt weniger...
falls dieser fall eintritt und du eben nur die Sk nicht mitschreiben kannst, würde ich zu einem ganz netten arzt gehen :lol: und dir ein ärztliches attest holen dass du "krank" warst, dieses attest dann der sekretärin bringen und dann kannst du die SK nochmal machen...
ich hoffe ich konnte dir helfen... und ich hoffe dass ich auch richtig liege :cool:
Ich hab die Zwischenklausur nicht mitgeschrieben, da ich "krank" war (hatte Attest eines Arztes), nun kann ich aber bei der Schlussklausur auch wieder nicht antreten (beruflich).
Sonstige Leistungen habe ich in der VO nicht erbracht, waren auch nicht gefordert.
Das PS hab ich aber bestanden. -> hat dies Auswirkungen auf die VO?
Wenn ich jetzt wieder ein Attest bringe, könnte ich dann beide Klausuren im Herbst nachschreiben? -> Wenn ja, wann genau sind die Prüfungswochen im Herbst?
Vielen Dank nochmal
ps. bin Diplom
hm... ok... du hast bei der zwischenklausur ein ärztliches attest gebracht weil du "krank" warst- hättest du dann nicht die zwischenklausur schon nachschreiben müssen?! denn im prinzip hat doch jeder ein paar wochen drauf eine nachklausur, wenn man krank war... ich weiß nicht, ob man danach quasi nochmal die chance hat die ZK nachzuschreiben... was hast du denn als grund angegeben warum du bei der nachklausur nicht mitgeschrieben hast?!Zitat:
Zitat von bt86_t
ob das Ps eine auswirkung auf die VO hat weiß ich nicht... im prinzip glaub ich das nicht... denn man wenn zB das Ps bestanden hat und die Vo nicht, muss man ja den kurs nächstes semester nochmal machen- braucht aber das Ps nicht machen und bekommt auch dafür keine note... also ich glaub die beiden teile sind unabhängig voneinander... aber wie gesagt, ich GLAUBE... ich weiß es nicht sicher....
wenn du jetzt ein attest bringst und sagst dass du "krank" warst dann kannst du sicher im herbst die klausur nochmal schreiben... prüfungswoche ist vom 14.- 19 sept.
nur ehrlich gesagt macht mich das etwas stutzig da du ja überhaupt die zwischenklausur noch gar nicht geschrieben hast... ich weiß nicht ob du dann beide klausuren machen darfst und nicht einfach nur die schlussklausur bekommst und schauen musst dass du bei der dann die nötigen punkte machst um positiv zu sein... ich weiß nicht, ob du quasi nochmal die chance bekommst die nachklausur der zwischenklausur zu machen..... hihi... wie das klingt :lol:
Ich hätte die Zwischenklausur im Anschluss an die Schlussklausur am DO schreiben sollen, also beide Klausuren hintereinander.
Hoffe, dass ich dann beide im Herbst nochmal machen kann.
Der Prüfungsantritt vom SS07 ist ja sowieso gelöscht, oder?
LG
Ich weiß ja nicht, ob du beim Sendlhofer oder der Eberharter schreibst. Soweit ich weiß, kannst du bei V. Eberharter zwar die Zwischenklausur im Anschluss an die Schlussklausur am 17.07. schreiben, wobei dann der gesamte Semesterstoff auch für die ZK anfällt, du kannst aber nicht beide Prüfungen im Herbst nachschreiben.
Für die Schussprüfung hätte ich jetzt auch eine Frage:
Wenn man nicht mitschreibt und ein ärztl. Attest bringt, darf man dann im September mitschreiben?
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe (das wurde in den letzten Tagen schon mal im Forum gefragt): ja, wenn du ein ärztliches Attest mitbringst, dann kannst du im September die Gesamtprüfung mitschreiben.Zitat:
Zitat von Harrods
Laut Frau Prof. Eberharter kannst du die Schlussklausur nach "PO alt" - müßtest du ja sein, wenn du die Zwischenklausur im Mai gehabt hättest - nicht im September nachschreiben. Du musst den gesamten Kurs im WS wiederholen.Zitat:
Zitat von Matthias86
Ob das wirklich so möglich ist, auch wenn man ein ärztliches Attest bringt, würde ich gerne bezweifeln. Ich habe eine starke Erkältung und bin krank zu Hause. Aufgrund meiner positiven Zischenklausur kann Frau Eberharter mir dann kaum ein "Nicht Genügend" geben. Da sie jedoch immer äußerst korrekt handelt, wird die Info schon stimmen.
Hallo!
Ich bin heute trotz Krankheit nach IBK gefahren um meine ärztliche Bestätigung für den Nichtantritt bei einer Prüfung abzugeben.
Ich habe mich auf die Info vom VWL 1 Fernlehreteam verlassen, dass man innerhalb von 2 Wochen ein ärztliche Attest abgeben muss.
Als ich dann beim Prüfungsamt die Bestätigung abgeben wollte, meinte die Dame, dass ich um einen Tag zu spät sei und Sie könne da nichts machen!! Ich bin von allen Wolken gefallen und habe mich gefragt, wie ich nur auf die 2 Wochen komme?!?! Und nun habe ich das Mail gefunden und es steht tatsächlich 2 Wochen drinnen....:evil: :evil: :evil:
Ich habe die Sekretärin dann auch noch gefragt, von woher ich denn wissen solle, innerhalb welcher Zeit man dieses Attest abgeben muss... Sie meinte dann,... anrufen,... wenn man dort aber anruft sind sie meist sehr unfreundlich bzw. genervt.
....und damit kein anderer in das gleiche Fettnäpfchen tritt...
FAZIT: Ein ärztliches Attest muss man innerhalb von einer Woche abgeben!