"Mitnahme" von Semestern?
Hallo ich hätte da mal ne Frage. Ich hab dieses Semester den 1. Abschnitt sozusagen abgeschlossen, hab mir aber einen Kurs offen gelassen (Recht II) um nicht offiziell im 2. Abschnitt zu sein. Hab gehört, dass dies eine Möglichkeit ist, um sich noch ein Semester für den 2. Abschnitt rauszuholen. Wenn ich also Recht II erst nächstes SS machen würde, hätte ich noch ein Semester gut, oder? Ich hätte also für den 2. Abschnitt nicht 5 Semester Zeit sondern 7. Jetzt wollt ich wissen, ob das denn geht und ob man eigentlich alle Kurse aus dem 2. Abschnitt machen kann, auch wenn noch ein Kurs aus dem 1. Abschnitt fehlt oder ob man dafür den 1.Abschnitt komplett abgeschlossen haben muss???
Danke im Voraus
Lg