Nachbesprechung Klausur vom 15.9.2008
Hallo!
Wie ihr ja alle mitbekommen habt, sorgte das Rückstellungsbeispiel bei der Klausur heute für allgemeine Verwirrung: Die Angabe inkl. den Zahlen war identisch mit dem Beispiel von der Juli-Klausur, nur dass die Lösung (Gewinn 275.000.-) nicht unter den Antwortmöglichkeiten zu finden war!
Aufgabe:
Unser Unternehmen stellt Traktoren her (Umsatz pa 10 Mio. €).
Einer unserer Traktoren hat bei einem unserer Kunden nach dessen durch Zeugenaussagen untermauerten AUssagen einen Schaden an seinem Miststreuwagen verursacht; wir wurden vom Kunden auf Zahlung von 40.000 € geklagt.
Erstmalig in diesem Geschäftsjahr möchte das Unternehmen eine Gewährleistungsrückstellung von 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes bilden.
Ein seit dem Vorjahr laufender Passivprozess über 100.000 € strittiges Werkhonorar ( zur Gänze plus 20.000 € Prozesskosten rückgestellt) wurde mit Vergleich beendet: Wir zahlen 30.000 € plus 10.000 € Prozesskosten.
Wir rechnen mit einer in 3 Jahren schlagend werdenden Entsorgungsverpflichtung für Batterien und Altöle in Höhe von 100.000 €.
Der unternehmens- und steuerrechtliche Gewinn vor den oben angeführten Rückstellungsbuchungen und vor Steuern beträgt 700.000 €, der KöSt-Satz 25%.
Wie hoch ist der unternehmensrechtliche Gewinn nach Steuern?
Lösung:
UGB:
Gewinn 700.000
ProzessRST -40.000
Gewährl.RST -200.000 (2% von. 10 Mio.)
Auflösung RST Vj + 80.000
EntsorgungsRST -100.000
Zwischensumme: 440.000
EStG:
Gewinn 700.000
ProzessRST -40.000
Gewährl.RST 0 (pauschale RST lt. EStG verboten)
Auflösung RST Vj + 80.000
EntsorgungsRST -80.000 (nur 80% weil RLZ > 1 Jahr)
Zwischensumme: 660.000
* 25% KöSt = 165.000
440.000
-165.000
= Gewinn nach Steuern 275.000
Antwortmöglichkeiten Klausur Juli:
a) 275.000
b) 395.000
c) 155.000
d) 660.000
e) 440.000
Antwortmöglichkeiten Klausur September:
a) 25.000
b) 72.000
c) 30.000
d) 22.000
e) 40.000
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Da muss es zu irgendeiner Verwechslung gekommen sein beim Zusammenstellen der neuen Klausur oder? Also normalerweise müsste die Aufgabe (6 von insg. 60 Pkt.) doch von der Bewertung ausgeschlossen werden oder wie funktioniert das?
Was sagt ihr dazu?