Gehört der Werkvertrag jetzt eigentlich zu den Dienstleistungsverträgen oder nicht?
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Gehört der Werkvertrag jetzt eigentlich zu den Dienstleistungsverträgen oder nicht?
ja, denn beim werkvertrag besteht die dienstleistung im 'herstellen eines werkes gegen entgelt', während beim dienst- oder arbeitsvertrag die zeitliche komponente ausschlaggebend ist.
siehe § 1151 ABGB
lg
martin
schon, ich hätte das eigentlich auch gedacht, weil im Buch ist der Werkvertrag ja auch bei dem Kapitel Dienstleistungsverträge dabei,aber bei der alten Klausur war's anscheinend falsch!
Lisa kannst du mir bitte ansagen welche nun zu Dienstleistungverträgen gehören?!?
LG Bagu1
Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Auftrag, Bevollmächtigungsvertrag
und Werkvertrag eher auch, aber keine Ahnung...
Danke Lisa. Ich schau nach, ok?
Zum Dienstleistungsvertrag gehört laut alten Klausuren:
- Bevollmächtigungsauftrag
- Auftrag
- freier Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Arbeitsvertrag
- Dienstvertrag
:!: