Hallo!
Kann man sich als IWWler wenn man bei beiden Sprachen die 1er Kurse gemacht hat, obwohl sie ja eig. als IWWler nicht machen "dürfte", aber man eben diese Einstufungs-Sprachen-Prüfung gar nicht gemacht hat, kann man sich aber dann die 1er Kurse als Wahlfächer anrechnen lassen sobald man beide 2er Kurse erfolgreich absolviert hat?
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße