Barta VO Klausur - Frage zur alten K. vom 25.06.02 Gruppe A
Hallo!
Habe bei folgenden Fragen einige Zweifel:
Frage 1: Welches der unten angeführten 'Dinge' sind unkörperliche Sachen im Sinnen des ABGB?
Während ELEKTRISCHER STROM zu den körperlichen Sachen zählt (laut Buch) bin ich mir bei ENERGIE nicht sicher. Was würdet ihr sagen?
Frage 4: Beispiel Studentenwohnung Miete
Würde sagen: Ja - konkludent. Was mein ihr dazu?
Frage 6: Beispiel Einkauf im Supermarkt
A) Wie ist diese Handlung juristisch zu beurteilen???
Hierzu habe ich keine Antwort. Weiß jemand von euch vielleicht wie eine solchen Handlung zu beurteilen wäre?
Danke im Voraus, lg, Martin