Hallo Leute,
Kann es sein das Frau Prof. Wittmann teilweise strenges mit gemildertem Niederwertprinzip vertauscht?
Zum Beispiel in Aufgabe 18?
Bin ich da schon Richtig?
Beim Anlagevermögen gilt schon das gemilderte Niederwertprinzip und beim Umlaufvermögen das strenge Niederwertprinzip.
Gruß