FP-Wirtschaftsprüfung GK: Unternehmensbewertung
Hallo!
Hat sich jemand das U-Bewertungs Beispiel von der FP März oder Mai 2008 schon angeschaut?
Bei beiden Beispielen ist der Kalkulationszinssatz nach Steuern (KöSt und KESt) angegeben.
Bei seiner Fallstudie zum Ertragswertverfahren im PS, hat der Pummerer nur die KöSt vom Basiszinssatz abgezogen und man hat bei den Cash-Flows an die Eigentümer auch nur die KöSt berücksichtig.
Wenn nun aber der Kalkulationszinssatz nach KöSt und KESt angegeben ist, heißt das, dass man die KESt noch von den Cash-Flows an die Eigentümer abziehen muss bevor man den Barwert des Detailplanungszeitraumes und den Barwert des CV ausrechnet?
Ich hoffe mir kann jemand bei meiner Frage helfen…
LG