Zitat von Suzanne
ich glaub eher nicht, dass das im studienplan zu finden sein wird. dort steht ja nur drin, welcher titel nach abschluss des betreffenden studiums verliehen wird, in dem fall also eindeutig der phd.
so aus dem bauch heraus würd ich mal eher sagen, dass man sich ohne eine entsprechende rechtsgrundlage (die es meines wissens nach - noch - nicht gibt) nicht dr. nennen darf. ich glaub, das ministerium könnte diese frage am ehesten beantworten (aber vielleicht wissen sie es selber noch nicht).