Voraussetzung FP-Anmeldung - Zusatzstunde
hab da mal ne frage zur fp-anmeldung:
hab vor gut einem jahr management accounting gemacht und muss ja als diplom-bwler die zusatzstunde absolvieren. damals war die zusatzstunde noch als ps geführt, also mit anwesenheitspflicht, klausuren etc. ich konnte diese zusatzstunde damals aber nicht abschließen, also hatte ich keine berechtigung zur fp-anmeldung.
jetzt ist es so, dass sie das geändert haben. die zusatzstunde wird seit 2 semestern nur mehr als vo geführt. reintheoretisch müsste ich jetzt ja die berechtigung haben, mit meinem 2-stündigen ps-schein die fp schreiben zu können oder?
vielleicht kennt sich da ja jemand aus oder hat dasselbe problem.
lg