Servus Wirtschaftsrechtler!
Kann mir jemand von euch Auskunft darüber geben, ob eine Übung im bürgerlichen Recht zu empfehlen ist bzw. ob im 1. Abschnitt überhaupt eine Übung gemacht werden muss?
Im Studienplan (§4, Abs. 2) wird nämlich empfohlen im ersten Studienabschnitt eine Übung im öfftlichen oder im bürgerlichen Recht als freies Wahlfach zu absolvieren.
Kennt jemand Eccher/Schumacher?