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BWL und JUS
hallo zusammen!
ich hätte einige fragen bezgl. jus(erstsemester) und bwl(drittsemester)!
1.) wie schauts mit den anrechnungen aus? ich habe recht 1 schon gemacht und überlege nun ob ich recht 2 machen soll oder einführung in die rechtswissenschaften! kann ich mir da was anrechnen lassen? wenn ja welcher kurs wäre gschickter d. h. weniger zeitaufwendig!
2.) habe vwl1 und vwl2 gemacht jedoch noch kein bwl1! wie siehts hier mit anrechnungen aus? wirschaft ist auf der jus auch ein pflichtfach!
mfg vitus
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Re: BWL und JUS
bei mir ist es ähnlich - ich hab mich wegen den anrechnungen gestern auf der öh ganz genau erkundigt..
also um wirtschaft in jus nicht machen zu müssen, musst du vwl1 und bwl1 auf der sowi bereits haben. (is wahrscheinlich bei dir klug, weil dir eh nur noch bwl1 fehlt..)
recht 1 könntest du dir anrechnen lassen, wenn du bürgerliches recht in jus schon gemacht hast - das ist aber bei dir jetzt eh egal...
recht 2 kannst du dir anrechnen lassen, wenn du handelsrecht oder arbeitsrecht in jus gemacht hast - das ist in jus allerdings erst im zweiten abschnitt. und weil du mit bwl ja sicher schneller sein wirst, wärs vielleicht nicht blöd, wenn du recht 2 auf der sowi machen würdest (oder eben ein anderes "zweier-fach"..) so hält dich nix auf, in den 2.abschnitt in bwl zu kommen..
wie es mit einführung in die rechtswissenschaftenaussieht, weiß ich leider nicht.. das würd mich allerdings auch interessieren - kann man sich da von recht1 oder recht2 was anrechnen lassen..?
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ich glaube recht1 zählt nur als übung für bürgerliches recht (bin mir fast sicher)
und recht 2 wird dir für die verwaltungs und oder verfassugsrecht übung angerechnet. also musst du die fachprüfungen schon ablegen und sparst dir dann aber die uebung ( ähnlich wie proseminar an der sowi)..
und r1 und r2 (nur zusammen) wird dir als einführung angerechnet.
Bwl 1 in kombination mit vwl1 wird dir als wirtschaftseinführung angerechnet.