Zweckwidmung - Studienbeitrag
Zweckwidmung - Studienbeitrag
Mit dem vollen Inkrafttreten des Universitätsgesetzes können die Studierenden nun selbst zwischen den vom Senat festgelegten Möglichkeiten der Zweckwidmung der Studienbeiträge wählen. Zur Wahl geht es mit untenstehendem Link; hier könnt ihr auch eine Statusabfrage machen, ob euer Studienbeitrag schon eingelangt ist, und sich die Kundendaten für Online-Banking anzeigen lassen. Der Wahlzeitraum erstreckt sich vom 02.08.04 bis einschließlich 07.11.04.
Link:
http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/pk130.frame
An wen widmet ihr das Geld???