Zitat von
fa11out
Ich denke es geht realtiv einfacht:
EinzelUN Jahr 1
-150.000
-10.000
=EBIt
-160.000
dass dann als Verlust vortragen, und in den Jahre in denen man Gewinn hat halt den Freibetrag für Investitionen berücksichtigen
GmbH
-150.000
-10.000
-60.000 (darauf die ESt rechnen)
=-220.000
hier auch immer den Verlust vortragen
Jahr 2
EinzelUN
zu versteuernder Gewin ist hier 3750
GmbH
immer noch Verlust und nur Steuer auf 60.000
usw...
edit/ es gibt eine Mindestkörperschaftsteue, aber ich denke die ist außer Acht zu lassen, denn soweit ich mich noch erinnern kann wurde die in der VO nicht angesprochen