Hi!
Ich hab im Juni Diplomprüfung aus Wirtschaftsstrafrecht bei Venier. Hat jemand Erfahrung was bei ihm gern gefragt wird, bzw sonstige Hinweise über die Prüfung?
Danke!
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Hi!
Ich hab im Juni Diplomprüfung aus Wirtschaftsstrafrecht bei Venier. Hat jemand Erfahrung was bei ihm gern gefragt wird, bzw sonstige Hinweise über die Prüfung?
Danke!
Ist zwar kein Wirtschaftsstrafrecht, sondern das normale für's ReWi Studium aber vielleicht hilfts dir trotzdem!
Prüfungsfragen Venier: http://www.juristenblatt.at/index.php?id=239 (da gibts auf der Fachschaft Jus sicherlich noch mehr)
Und ansonsten könntest du hier vielleicht noch mehr Informationen finden: http://uniforum.at/viewforum.php?f=4...635ca7f5589898
lg
Hej!
Für alle jene, die im Zuge der Suche auf diesen Thread stoßen:
Prof. Venier ist ein sehr angenehmer Prüfer, Kodex darf man auch verwenden, aber man sollte die ganze Sache wirklich nicht unterschätzen!
Folgende Fragen:
- (Teil aus einer Klausurenübung): A ist Rezeptionist in einm Hotel und nimmt Geld von Gästen entgegen. Durch Eintippen einer niedrigeren Summe in den Computer behält er sich den Rest. Schaden insg. 70.000€.
Lösung: 133; Abgrenzung zu restlichen Delikten
- Nachbar sagt zu Polizei, dass ich ein Einbrecher sei, Diebesgut in der Whg habe und zu komischen Zeiten in der Nach komme und gehe. Darauf hin kommt die Polizei und will Nachschau halten und sagt, dass ich sie einlassen müsse.
Lösung: Zulässigkeit der Hausdurchsuchung in allen möglichen Fallvarianten (mit/ohne Bewilligung, Rechtsbelehrung, Einspruch wg Rechtsverletzung, Beschwerde).
Alles in Allem eine anspruchsvolle Prüfung, aber durchaus lösbar. Ich empfehle jedenfalls den Besuch einer Anfängerübung, denn nur dort lernt man Fälle zu lösen!!
Kenne jetzt nur seine Prüfungen für normale Juristen, aber jetzt rein als Prüfer ist er eine unglaublich angenehme Erscheinung. Er bleibt immer ruhig, formuliert um, hilft auf die Sprünge und benotet nicht übertrieben streng.
als prüfer ist er wirklich angenehm, bleibt ruhig, bei den fällen zu denen er fragt, kann man auch nachfragen.
für wire studenten fragt er hauptsächlich vermögensdelikte und stpo. schwierigkeit der fragen ist angemessen, nicht sonderlich schwer, aber mit einem "twist" drinnen.
zb.: vorausssetzung kontoöffnung? bin beschuldigt, 20.000 euro hinterzogen zu haben. darf mein konto geöffnet werden? nein, da es sich um ein delikt handeln muss, für welches das LG zuständig ist und laut finanzstrafrecht das gericht erst ab 100.000 euro zuständig ist.
andere fragen: GF einer gmbh überweist an seine gläubiger geld der gmbh, welches delikt? untreue. wenn er GF einer ein-mann-gmbh ist und das gleiche tut, ist es dann ebenfalls untreue? nein, da untreue einen vollmachtsmissbrauch voraussetzt.
aus der stpo: schuldberufung?