Zitat von
Michi
Frage 3 Körperschaftssteuer/Unternehmensgruppe
Mein Lösungsvorschlag wäre:
Die A-Holding AG bildet mit der X-Holding AG eine Beteiligungsgemeinschaft BGmbH
Diese ist Gruppenträger in der Unternehmensgruppe
Die Voraussetzung für eine Beteiligungsgemeinschaft ist erfüllt, da mindestens ein Mitglied der Beteiligungsgemeinschaft unmittelbar zu mindestens 40 % beteiligt ist (trifft sowohl für A-Holding AG als auch für X-Holding AG zu)
und jedes Mitglied der Beteiligungsgemeinschaft unmittelbar zu mindestens 15 % beteiligt sein muss (trifft auch für beide zu)
Prüfung der Gruppenmitgliedschaft
D1 AG: Ja, da die BGmbH zu 75 % beteiligt ist (mehr als 50 %)
C1 AG: Ja, da die BGmbH zu 90 % beteiligt ist (mehr als 50 %)
C2AG, C3 GmbH, D2 AG: Nein, da die BGmbH nicht unmittelbar beteiligt ist
was meint ihr dazu?
lg