Ausstellung des Bachelorzeugnis
Da hat man alles bestanden, überweist seinen Studienerfolg dem Prüfungsreferat, wird schon wenige Tage später darüber informiert, dass man als Absolvent gilt und kann trotzdem mein Zeugnis nicht abholen, weil die Unterschrift von Frau Professor Fink noch auf meinem Zeugnis fehlt. Voraussichtlicher Zeitpunkt, wann ich mein Zeugnis abholen kann wird Ende August sein.
Das kann doch nicht sein? Gibt es da keine Stellvertretungen oder andere befugte Personen? Zwei Monate ist jemand weg und ich muss auf mein Zeugnis warten?
Die Uni Zürich wartet auch auf mein Zeugnis, welches ich denen für meine Anmeldung abliefern müsste. Schliesslich beginnt dort das Semester schon im September und sie müssen meine Bewerbung noch begutachten und einen sur dossier fällen.
Was für eine vollidiotische Bürokratie ist das denn? Und dass von solch einer Uni? Und was ist, wenn ich mein Masterstudium nicht in Angriff nehmen kann, nur weil Frau Fink zwei Monate in den Ferien ist?
Sind da ähnliche Fälle bekannt?
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Pesce
Das kann doch nicht sein? Gibt es da keine Stellvertretungen oder andere befugte Personen? Zwei Monate ist jemand weg und ich muss auf mein Zeugnis warten?
Ich kann dir folgendes sagen: auf meinem Diplomzeugnis, es handelt sich nicht um den Bachelor WiWi, hat auch jemand in Vertretung unterschrieben. Es muss also nicht unbedingt die Fakultätsstudienleiterin unterschreiben.
AW: Ausstellung des Bachelorzeugnis
Das Prüfungsreferat hat sich aber bis jetzt quer gestellt und gemeint, dass man da nichts machen könne.
Ich kann das fast nicht glauben.
AW: Ausstellung des Bachelorzeugnis
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Pesce
Das Prüfungsreferat hat sich aber bis jetzt quer gestellt und gemeint, dass man da nichts machen könne.
Ich kann das fast nicht glauben.
Eine andere Frage: Was hast du im Prüfungsreferat alles abgegeben um den Abschluss beantragen zu können? Reicht da der Erfolgsnachweis?
AW: Ausstellung des Bachelorzeugnis
ja für die ausstellung musst du nur den vollständigen studienerfolg abgeben, mehr nicht.
das prüfungsamt hat 4 wochen zeit dir das zeugnis auszustellen. steht auch so im gesetz. das heißt wenn es länger als 4 wochen dauert, kannst was gegen sie unternehmen!