AW: Hilfe bei Mietzinsantrag
Zitat:
Zitat von
Martina_Schaber
Hallo!
Ich habe ein kleines Problem bei der Mietzinsbeihilfe.
Mein Freund und ich möchten gerne nach Innsbruck ziehen da wir beide jeden Tag pendeln und uns dies langsam auf die Nerven geht.
Ich bin Vollzeitstudentin - er studiert jedoch berufsbegleitend am MCI.
Soviel ich weiß werden wir keine Beihilfe bekommen wenn wir beide den Hauptwohnsitz in IBK anmelden da er ja - neben dem Studium - Vollzeitbeschäftigt ist - lieg ich damit richtig?
Bekomm ich jedoch die Beihilfe wenn ich den Hauptwohnsitz in IBK habe u er weiterhin daheim? Könnte man das so machen?
Ich versteh echt nur Bahnhof :( Hoffe ihr könnt mir helfen!
Lg Tina
Also die Auflagen sehen so aus:
1.) Einkommensgrenze:
Als Richtwert für das Einkommen, das ein Antragsteller beziehen darf, gilt die 14-fache Geringfügigkeitsgrenze (für
das Kalenderjahr 2008 beträgt diese ca.4880,- €).
Das Einkommen der Eltern spielt im Regelfall keine Rolle, sondern nur deren Unterstützung, die von Dir und deinen
Eltern bestätigt werden muss.
und die Höhe:
Die Höhe der Mietzinsbeihilfe beträgt für alleinwohnende Studierende maximal 105.- € pro Monat, für 2 Studierende
147.- € und für Objekte mit 3 und mehr Personen bis zu 189.- € monatlich. (2,10Euro/m², max.90m² werden
gefördert)
Also wenn dein Freund nicht über dieser Grenze ist, wäre es besser euch beide zu melden.
Wenn er drüber ist, wovon ich ausgehe wenn er vollzeit arbeitet dann melde nur du dich in IBK... Darf halt keiner wissen, dass er da auch drin wohnt.
lg