Zitat von
Stephie
Ich beziehe selbst die Halbwaisenrente und weiß daher, dass du die Geringfügigkeitsgrenze von ca. 350 Euro monatlich nicht überschreiten darfst. In den Sommerferien darfst du aber soviel verdienen wie du willst. Die Halbweisenrente hat nichts mit der Kinderbeihilfe zu tun...denn laut Finanzamt darf man im Jahr etwa 9000 Euro dazuverdienen, bei der HWR aber eben nicht! Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich die Kinderbeihilfe vom Finanzamt bekomme, die HWR aber nicht mehr, obwohl ich studiere! Sobald du Pflichtversichert bist, fällt diese weg!