Nichtantritt zur Modulprüfung ohne Abmeldung - Masterstudium
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Konsequenzen des Nichtantretens zu einer Modulprüfung im Masterstudium: Ich weiß, dass es im Bachelorstudium die Regelung gibt, dass man, wenn man für eine Prüfung angemeldet ist und nicht auftaucht, für den nächsten Termin gesperrt ist.
Im Masterstudium ist es bei uns so, dass wir nur 15 Leute sind, d.h. wir melden uns für den Kurs (VO + SE) über LFU an, für die Prüfung gibt es aber keine Anmeldung über LFU, sondern wir gehen einfach hin und schreiben sie. Es gibt also keine offizielle Anmeldefrist.
Meine Frage lautet nun, ob die 3-Tage-Regelung doch gilt (wenn zB eine gewisse Person 5 Minuten vor der Prüfung zum Professor geht und sagt, dass es ihr/ihm angeblich nicht gut ginge und sie/er die Prüfung nicht schreiben will) oder es sonst irgendwelche Konsequenzen für jemanden der nicht erscheint gibt? Wo kann man eine solche Regelung finden, im Curriculum steht nämlich nichts!
Ich hoffe, es kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke,
Lg
AW: Nichtantritt zur Modulprüfung ohne Abmeldung - Masterstudium
Die Regelung ist im Masterstudium die selbe.
Grund: die 3-Tage-Frist ist nicht in den einzelnen Studienplänen verankert, sondern in den Studienrechtlichen Bestimmungen (http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung...03.02.2010.pdf, §23) die für alle Studien an der Innsbrucker Uni gelten.
Wenn die Verantwortlichen gemäß den Regeln vorgehen, dann bist du für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Aber wie du vermutlich selbst weißt, kennt man bei solch kleinen Gruppen wie in den Masterstudien den LV-Leiter meistens persönlich. Vielleicht lässt sich da im persönlichen Gespräch etwas machen.
AW: Nichtantritt zur Modulprüfung ohne Abmeldung - Masterstudium
Vielen Dank für die Info!
Lg