ELV Buchhaltung und Bilanzierung 11.07.2011
Hallo Leute...
Ich habe mir ein paar Fragen angeschaut und bin mir nicht sicher was da los ist...könnte mir jemand helfen?
Um 200€ gekaufte Handelswaren weisen am Bilanzstichtag einen Marktwert(erwarteten Verkaufspreis) von 150€ auf. In der UGB-Bilanz stehen diese noch nicht verkauften Handelswaren daher mit...
a) 200€
b)wahlrecht 200 oder 150
c) 150
ich glaube, dass 150€ stimmen sollte...ist das korrekt?
und wann wäre da jetzt bei so einem beispiel das "Wahlrecht" anzukreuzen?
Bitte um eure Hilfe, danke!
AW: ELV Buchhaltung und Bilanzierung 11.07.2011
Ja 150 stimmt. Wegen dem Niederstwertprinzip. Laut dem Imparitätsprinzip muss man eine Wertminderung ausweisen, darf aber keine Werterhöhung ausweisen.
Wahlrecht wäre glaube ich zum Beispiel wenn der Wert der Waren während des Jahres auf 150 sinkt dann aber wieder auf 200 zurück ansteigt -> Wahlrecht 150 oder 200.
Hoffe ich konnte dir helfen
AW: ELV Buchhaltung und Bilanzierung 11.07.2011
AW: ELV Buchhaltung und Bilanzierung 11.07.2011
Hat schon wer die Note am LFU stehen?
AW: Klausur Tappeiner EV VWL JULI 2011
so hier auch noch die RW-Prüfung vom JULI 2011...
vielleicht kann sie der admin dann wieder richtig zuordnen, denn ich hab keine berechtigung.....
viel glück beim lernen ...;)
EDIT: Datei in den Klausurenbereich verschoben